Die beschlossene Ust.-Veränderung wird Sie IT-technisch beschäftigen, nämlich hinsichtlich Ihrer Warenwirtschaft-Software.
Ich habe Erfahrung mit diesem Thema. Die letzte unterjährige Veränderung (damals eine Erhöhung), hatte nicht unerheblichen Einfluss auf die Programme.
… und damals war die Vorlaufzeit deutlich länger!
Ich kann Sie bei diesem Thema gerne unterstützen.
Ich empfehlee, dass Sie diese Information zügig umsetzen, da ggf. Eile geboten ist. Fatal wäre es, wenn etwas, was eigentlich als Hilfe gedacht ist, dafür sorgt, dass Sie keine Rechnungen mit korrekter USt. verschicken können.
Achtung: Einfach den Wert im Steuerschlüssel ändern ist nicht die Lösung, da das Seiteneffekte auf vorherige Vorgänge hat.