§ 20 UmwStG Rechner – Einbringung in GmbH prüfen
Interaktiver Quickcheck für Umwandlungen

Einbringung in GmbH berechnen – § 20 UmwStG einfach erklärt

Prüfen Sie überschlägig, ob bei einer Einbringung nach § 20 UmwStG Buchwert, Zwischenwert oder gemeiner Wert in Betracht kommen — inklusive Boot-Grenze, Sperrfrist und Risikoampel.

Buchwertansatz Boot-Prüfung § 22 Sperrfrist PDF-Ausdruck
Warum dieses Tool?

Umwandlungssteuerrecht verständlich machen, ohne es zu verharmlosen.

Die Berechnung gibt Orientierung — und zeigt zugleich, an welchen Stellen eine echte steuerliche Detailprüfung notwendig ist.

1

Wertansatz prüfen

Buchwert, Zwischenwert und gemeiner Wert werden rechnerisch gegenübergestellt.

2

Boot erkennen

Sonstige Gegenleistungen werden mit einer überschlägigen Grenze abgeglichen.

3

Sperrfrist beachten

Der Check weist auf mögliche Risiken nach § 22 UmwStG hin.

Online-Tool

§ 20 UmwStG Pro-Check

Führen Sie die wichtigsten Eckdaten ein. Das Tool erstellt eine überschlägige Auswertung mit Berechnung, Normcheck und Risikoampel.

1. Vorgang 2. Voraussetzungen 3. Werte 4. Sperrfrist 5. Ergebnis

Was soll eingebracht werden?

Zunächst wird geprüft, ob der Fall typischerweise in Richtung § 20 UmwStG geht oder eher eine andere Norm naheliegt.

Voraussetzungen für Buchwert-/Zwischenwertansatz

Für einen Ansatz unter dem gemeinen Wert müssen zentrale Voraussetzungen erfüllt sein. Dieses Tool prüft sie nur überschlägig.

Bewertung und Gegenleistung

Jetzt werden Buchwert, gemeiner Wert, gewünschter Ansatz und sonstige Gegenleistungen berechnet.

Bei Buchwert/gemeinem Wert wird der Wert automatisch abgeleitet.
Geldzahlung, Darlehen, Schuldübernahme oder andere Gegenleistung neben neuen Anteilen.
Nur überschlägige Modellrechnung.

Sperrfrist und geplante Anteilsveräußerung

Bei Ansatz unter gemeinem Wert kann § 22 UmwStG bei späterer Veräußerung relevant werden.

Auswertung

Ergebnis als Beratungs-Quickcheck. Sie können die Seite direkt drucken oder als PDF speichern.

Berechnung
Risiko- und Normcheck
Dieser Quickcheck ersetzt keine steuerliche Beratung. Gerade bei § 20 UmwStG sind Antrag, Gegenleistung, Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen, Sperrfrist, internationale Bezüge und Anteilsveräußerungen im Detail zu prüfen.
Erstellt mit dem § 20 UmwStG Pro-Check. Nur überschlägige Orientierung.
Fachlicher Rahmen

Für typische Einbringungsfälle in eine GmbH.

Der Check ist für eine erste strukturierte Einschätzung gedacht — nicht als Ersatz für die Umwandlungsberatung.

Das Tool berücksichtigt unter anderem:

Einbringung von Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil
Abgrenzung zu § 6 Abs. 5, § 21 und § 24 UmwStG
Buchwert, Zwischenwert und gemeinen Wert
Sonstige Gegenleistung / Boot
7-jährige Sperrfrist und überschlägiges Nachversteuerungsrisiko
Ablauf

Vom Quickcheck zur sauberen Gestaltung.

1

Daten erfassen

Buchwerte, gemeine Werte, Gegenleistung und geplante Transaktionen sammeln.

2

Risiken erkennen

Das Tool zeigt auffällige Punkte wie Boot, Sperrfrist oder Normwechsel.

3

Detailprüfung

Antrag, Betriebsgrundlagen, Steuerverstrickung und Verträge fachlich prüfen.

4

Umsetzung

Einbringungsvertrag, steuerliche Erklärung und Sperrfristüberwachung sauber vorbereiten.

FAQ

Häufige Fragen zur Einbringung nach § 20 UmwStG.

Ersetzt der Rechner eine steuerliche Beratung?

Nein. Er liefert eine strukturierte Ersteinschätzung. Die konkrete Gestaltung muss individuell geprüft werden.

Was ist Boot?

Boot meint vereinfacht eine sonstige Gegenleistung neben neuen Anteilen, etwa Geld, Darlehen oder übernommene Verbindlichkeiten.

Warum ist die Sperrfrist wichtig?

Bei einem Ansatz unter dem gemeinen Wert können spätere Anteilsveräußerungen innerhalb von sieben Jahren zu einer rückwirkenden Besteuerung führen.

Wann ist eher nicht § 20 UmwStG einschlägig?

Bei einzelnen Wirtschaftsgütern, Anteilstausch-Fällen oder Einbringungen in Personengesellschaften können andere Normen näherliegen.

Nächster Schritt

Umwandlung geplant?

Lassen Sie die Einbringung vor Umsetzung prüfen — insbesondere Buchwertantrag, Gegenleistung, Sperrfrist und Vertragsgestaltung.

Prüfung anfragen
© Steuerliche Ersteinschätzung · Kein Ersatz für individuelle Beratung · Angaben ohne Gewähr

Einbringung in eine GmbH nach § 20 UmwStG

Die Einbringung eines Einzelunternehmens, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine GmbH kann steuerneutral erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 20 UmwStG erfüllt sind. Entscheidend sind insbesondere der gewählte Wertansatz (Buchwert, Zwischenwert oder gemeiner Wert), die Höhe einer möglichen sonstigen Gegenleistung (Boot) sowie die Einhaltung der Sperrfrist.

Wann ist eine steuerneutrale Einbringung möglich?

Eine steuerneutrale Einbringung setzt voraus, dass die stillen Reserven weiterhin steuerverstrickt bleiben. Zudem müssen neue Anteile gewährt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Welche Risiken bestehen?

Risiken entstehen insbesondere durch Boot, fehlerhafte Wertansätze oder eine Veräußerung der Anteile innerhalb der Sperrfrist nach § 22 UmwStG.

- Enfold Theme by Kriesi
StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.