LÖSUNG: Lieferant ist im Inland – Empfänger ist im Inland

Lösung:

Die Lieferung ist im Inland steuerbar und steuerpflichtig; auf die Rechnung muss die – deutsche – Umsatzsteuer (19% oder 7%) ausgewiesen werden.

Lösung: Lieferung an Unternehmer im übrigen EU-Gebiet

Lösung:

Die Lieferung ist im Inland steuerbar und steuerfrei; auf die Rechnung darf die – deutsche – Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden.

Voraussetzungen:
Empfänger hat eine gültige USt-Id-Nr.
Ware gelangt vom Inland in EU-Gebiet

Lösung: Lieferung an Unternehmer im Drittlands-Gebiet

Lösung:

Die Lieferung ist im Inland steuerbar und steuerfrei; auf die Rechnung darf die – deutsche – Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden.

Voraussetzung:
Ware gelangt vom Inland in das Drittlandsgebiet
Belegnachweis (z.B. Zoll)

LÖSUNG: Lieferung an Privatperson im Inland

Lösung:

Die Lieferung ist im Inland steuerbar und steuerpflichtig; auf die Rechnung muss die – deutsche – Umsatzsteuer (19% oder 7%) ausgewiesen werden.

LÖSUNG: Lieferung an Privatperson im Drittlands-Gebiet

Lösung:

Die Lieferung ist im Inland steuerbar und steuerfrei; auf die Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Voraussetzung:
Ware gelangt in das Drittlandsgebiet
Buch-/ und Belegnachweis

LÖSUNG: Lieferung an Privatperson im übrigen EU-Gebiet (Lieferschwelle nicht überschritten)

Lösung:

Die Lieferung ist im Inland steuerbar und steuerpflichtig; auf die Rechnung muss die – deutsche – Umsatzsteuer (19% oder 7%) ausgewiesen werden.

LÖSUNG: Lieferung an Privatperson im übrigen EU-Gebiet (Lieferschwelle überschritten)

Lösung:

Die Lieferung ist im übrigen EU-Gebiet steuerbar und steuerpflichtig; auf die Rechnung muss die – dort geltende – Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Wichtig:
-Auf die Rechnung muss also die Steuernummer des EU-Landes
-I.d.R. braucht man einen Fiskalvertreter im entsprechenden Land.