Steuersenkung für Benzin und Diesel ist beschlossen
Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel. Das soll Bürgerinnen, Bürger und Betriebe kurzfristig an der Tankstelle entlasten.
Die befristete Änderung wurde am 25. September 2026 beschlossen. Die niedrigeren Energiesteuersätze gelten für Kraftstoff, der vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 in den steuerrechtlich freien Verkehr gelangt.
Die gesetzliche Senkung gilt gleichermaßen für Benzin und Diesel.
14,04 Cent zuzüglich des Umsatzsteuereffekts.
Vom 1. Oktober bis einschließlich 31. Dezember 2026.
Was bedeutet das für eine Tankfüllung?
Geben Sie die getankte Literzahl ein. Die Rechnung zeigt die maximale rechnerische Entlastung von rund 16,71 Cent je Liter einschließlich Umsatzsteuer.
Die wichtigsten Fragen
Wird der Literpreis garantiert 17 Cent niedriger?
Nein. Der Verkaufspreis wird weiterhin vom Markt bestimmt. Rohölpreise, Beschaffung, Transport, Wettbewerb und die Preisgestaltung der Anbieter wirken ebenfalls auf den Zapfsäulenpreis. Die Steuerentlastung beträgt rechnerisch rund 17 Cent brutto.
Warum sind es 14,04 und rund 17 Cent?
Die Energiesteuer sinkt um 14,04 Cent je Liter. Auf den Nettopreis fällt zusätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer an. 14,04 Cent × 1,19 ergeben rund 16,71 Cent brutto.
Gilt die Entlastung auch für Betriebe?
Die niedrigeren Steuersätze gelten unabhängig davon, wer tankt. Unternehmen profitieren bei betrieblich genutzten Fahrzeugen über den Kraftstoffpreis. Für die Kostenplanung sollte weiterhin mit den tatsächlich bezahlten Tankstellenpreisen gerechnet werden.
Was passiert am Jahresende?
Die Steuersenkung endet nach derzeitiger Rechtslage mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Für 2027 hat die Bundesregierung Gespräche über einen zeitweiligen Spritpreisdeckel angekündigt. Eine konkrete Deckelregelung ist noch nicht beschlossen.
Was gilt bei Tankstellenpreisen?
Tankstellen dürfen ihre Preise seit dem 1. April 2026 grundsätzlich nur einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Diese Transparenzregel besteht unabhängig vom Tankrabatt.
Wann kommt die Senkung an der Zapfsäule an?
Maßgeblich ist die Besteuerung der Kraftstoffe beim Inverkehrbringen. Deshalb müssen sich niedrigere Steuersätze nicht bei jeder Tankstelle exakt zum selben Zeitpunkt und in voller rechnerischer Höhe im Endpreis zeigen.
Zeitlicher Überblick
Die Steuersenkung ändert nichts an der Belegpflicht. Maßgeblich bleiben der tatsächlich gezahlte Kraftstoffpreis, der Tankbeleg und die allgemeinen Voraussetzungen für Betriebsausgaben und Vorsteuerabzug.
Bundesregierung: Steuersenkung für Diesel und Benzin, 25.09.2026Deutscher Bundestag: Beschluss zum Tankrabatt, 25.09.2026Bundesregierung: Maßnahmen gegen hohe Spritpreise
