Rechtsform-Vergleichsrechner · Marcus Ermers
Interaktive Orientierung

Rechtsformen fair vergleichen

Einzelunternehmen, GmbH und Holding auf derselben Basis: privates Netto, thesauriertes Vermögen und die vereinfachte Gesamtsteuer.

Stand August 2026Gewerbesteuer-Anrechnung 4,0×24.500 € Freibetrag berücksichtigt

Deine Annahmen

Alle Werte lassen sich verändern. Die Ergebnisse aktualisieren sich sofort.

Vergleichsbasis vor Geschäftsführergehalt und Ertragsteuern.
Vereinfachter Durchschnittssatz, nicht Grenzsteuersatz.
Beispiel 450 % = 15,75 % vor Freibetrag/Anrechnung.
Mindert den GmbH-Gewinn; persönliche ESt wird mit obigem Satz geschätzt. Sozialversicherung bleibt unberücksichtigt.
Prozent des Gewinns nach Gesellschaftsteuern.
Prozent des Nettozuflusses in die Holding.

Vergleich auf einen Blick

„Gesamtwert“ addiert privates Netto und im Unternehmen verbleibendes Vermögen. Das ist nicht mit frei verfügbarem Privatvermögen gleichzusetzen.

Ausgangsgewinn–
GF-Gehalt–
Hebesatz–

Einzelunternehmen

ESt vor GewSt-Anrechnung–
GewSt–
§ 35-Anrechnung–
Gesamtsteuer–
Privates Netto–
Im Unternehmen0,00 €
Gesamtwert–

Bei freiberuflicher Einordnung entfällt die Gewerbesteuer.

GmbH

Steuer auf GF-Gehalt–
KSt + Soli + GewSt–
Steuer auf Dividende–
Gesamtsteuer–
Privates Netto–
In der GmbH–
Gesamtwert–

Ohne Sozialversicherung, vGA-Risiken und Arbeitgebernebenkosten.

Holding-Struktur

Steuer auf GF-Gehalt–
KSt + Soli + GewSt OpCo–
Steuer in Holding (§ 8b)–
Steuer Holding → privat–
Gesamtsteuer–
Privates Netto–
In OpCo + Holding–
Gesamtwert–

Unterstellt qualifizierte Beteiligung und GewSt-Kürzung für die Dividende.

Rechenannahmen und Grenzen anzeigen
  • GmbH: 15 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Soli darauf und Gewerbesteuer nach Hebesatz.
  • Einzelunternehmen: 24.500 € GewSt-Freibetrag und Anrechnung bis zum Vierfachen des Messbetrags, begrenzt durch tatsächliche GewSt und modellierte ESt.
  • Holding: 100-%-Beteiligung seit Jahresbeginn; 95 % der Dividende steuerfrei, 5 % pauschal nicht abzugsfähige Betriebsausgaben; GewSt-Kürzung wird unterstellt.
  • Kapitalertragsteuer 25 % zuzüglich Soli; bei Kirchensteuer wird die gesetzliche Minderung der Kapitalertragsteuer berücksichtigt.
  • Nicht enthalten: Sozialversicherung, GewSt-Hinzurechnungen/-Kürzungen, Soli/KiSt auf reguläre ESt, Geschäftsführungs- und Holdingkosten, Teileinkünfteverfahren sowie individuelle Freibeträge.
Wichtig: Eine Holding verschiebt häufig Besteuerung und schafft Investitionskapital im Unternehmensverbund. Thesaurierte Beträge sind aber kein frei verfügbares Privatvermögen. Der Rechner ist eine Modellrechnung und keine Steuerberatung.
StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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