Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer – beim Immobilienkauf unvermeidlich

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Grundstücken und Immobilien an.
Höhe und Regeln unterscheiden sich je Bundesland.

1) Höhe der Steuer

  • Bemessungsgrundlage = Kaufpreis (inkl. Nebenkosten, falls mitgekauft: z. B. Garage, Inventar teilweise ausgenommen).
  • Steuersatz je Bundesland: aktuell 3,5 % bis 6,5 %.
  • Zahlungspflicht entsteht mit Kaufvertrag, Fälligkeit nach Mitteilung des Finanzamts.

2) Befreiungen & Ausnahmen

  • Erwerb durch Ehegatten oder Kinder kann steuerfrei sein.
  • Erbschaften und Schenkungen sind keine Grunderwerbsteuer, sondern Erb-/Schenkungsteuer.
  • Kleinere Grundstückserwerbe unter 2.500 € meist steuerfrei.

3) Tipps für Käufer

  • Beim Kaufvertrag klar trennen: Inventar (z. B. Küche, Möbel) → reduziert Steuerlast.
  • Grunderwerbsteuer ist nicht abzugsfähig als Werbungskosten bei Selbstnutzung, aber bei Vermietung über AfA mit drin.
  • Finanzierung beachten: Steuer wird kurz nach Kauf fällig und muss mit eingeplant werden.

- Enfold Theme by Kriesi
StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.