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Außergewöhnliche Belastungen

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Wichtiger Hinweis:
Dieses Wiki dient der allgemeinen Orientierung. Es ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Einschätzung sprich uns jederzeit direkt an.

WIKI: Außergewöhnliche Belastungen & Pflegepauschbetrag

Verstehe schnell, welche Kosten du steuerlich geltend machen kannst – von Pflege über Krankheit bis Behinderung.

  • Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die über das Übliche hinausgehen und dir zwangsläufig entstehen.
  • Dazu gehören: Pflege, Krankheit, Behinderung, Bestattung, Unterhalt uvm.
  • Viele Kosten wirken erst, wenn die „zumutbare Belastung“ überschritten wird.
  • Einige Beträge wirken ohne Eigenanteil → z. B. Pflegepauschbetrag, Behindertenpauschbetrag.
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Steuertipp: Sammle Rechnungen und Zahlungsnachweise sortiert nach Themen (Krankheit, Pflege, Behinderung).

Wichtig: Kein Nachweis von Einzelkosten nötig – reiner Pauschbetrag.

  • 600 € bei Pflegegrad 2
  • 1.100 € bei Pflegegrad 3
  • 1.800 € bei Pflegegrad 4 und 5

Voraussetzungen:

  • Pflege erfolgt unentgeltlich.
  • Pflege zuhause oder im häuslichen Umfeld.
  • Pauschbetrag kann auf mehrere Pflegepersonen aufgeteilt werden.
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Steuertipp: Wenn du wenig Belege hast, ist der Pauschbetrag fast immer die bessere Wahl.

🧮 Mini-Rechner: Was bringt dir der Pflegepauschbetrag?

Pflegepauschbetrag: 0
Geschätzte Steuerersparnis: 0

Abzugsfähig sind z. B.:

  • Arzt- & Krankenhauskosten
  • Medikamente (mit Verordnung)
  • Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Prothese)
  • Fahrten zu Ärzten
  • Zahnersatz & Implantate
  • Psychotherapie
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Achtung: Hier gilt deine persönliche „zumutbare Belastung“. Erst darüber wirkt es steuermindernd.

Pauschbetrag je nach GdB:

  • GdB 20 → 384 €
  • GdB 30–40 → 620 €
  • GdB 50 → 860 €
  • GdB 60 → 1.120 €
  • GdB 70 → 1.390 €
  • GdB 80 → 1.660 €
  • GdB 90 → 1.930 €
  • GdB 100 → 2.840 €

Merkzeichen:

  • H / Bl / TBl → 7.400 € Pauschbetrag
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Steuertipp: Pauschbetrag + Fahrtkosten + Pflege können gleichzeitig wirken.
  • Ambulante Pflege → 20% Steuerbonus (max. 4.000 €).
  • Betreuung & Haushaltshilfe ebenfalls 20%.
  • Kombinierbar mit Pflegepauschbetrag.
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Rechnungen immer überweisen – Barzahlung wird nicht anerkannt.

Maximal 11.604 € jährlich, wenn:

  • die Person bedürftig ist,
  • Überweisungen nachweisbar sind,
  • kein erhebliches Vermögen vorhanden ist.
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Achtung: Unterhalt in bar ohne Nachweis → fast immer verloren.

Abzugsfähig, wenn der Nachlass nicht ausreicht:

  • Sarg / Urne
  • Trauerfeier
  • Grabstein
  • Fahrten der engsten Angehörigen
  • Arztrechnungen + Zahlungsnachweise
  • Rezeptpflichtige Medikamente
  • Pflegekassenbescheide
  • GdB-Bescheid
  • Bestattungskosten
  • Unterhaltsbelege
  • Fahrtenachweise
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