Außergewöhnliche Belastungen
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Wichtiger Hinweis:
Dieses Wiki dient der allgemeinen Orientierung. Es ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Einschätzung sprich uns jederzeit direkt an. WIKI: Außergewöhnliche Belastungen & PflegepauschbetragVerstehe schnell, welche Kosten du steuerlich geltend machen kannst – von Pflege über Krankheit bis Behinderung.
Steuertipp:
Sammle Rechnungen und Zahlungsnachweise sortiert nach Themen (Krankheit, Pflege, Behinderung).
Wichtig: Kein Nachweis von Einzelkosten nötig – reiner Pauschbetrag.
Voraussetzungen:
Steuertipp:
Wenn du wenig Belege hast, ist der Pauschbetrag fast immer die bessere Wahl.
🧮 Mini-Rechner: Was bringt dir der Pflegepauschbetrag?
Pflegepauschbetrag: 0 €
Geschätzte Steuerersparnis: 0 € Abzugsfähig sind z. B.:
Achtung:
Hier gilt deine persönliche „zumutbare Belastung“. Erst darüber wirkt es steuermindernd.
Pauschbetrag je nach GdB:
Merkzeichen:
Steuertipp:
Pauschbetrag + Fahrtkosten + Pflege können gleichzeitig wirken.
Rechnungen immer überweisen – Barzahlung wird nicht anerkannt.
Maximal 11.604 € jährlich, wenn:
Achtung: Unterhalt in bar ohne Nachweis → fast immer verloren.
Abzugsfähig, wenn der Nachlass nicht ausreicht:
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Noch Fragen oder unsicher?
Wir unterstützen dich gerne persönlich – schnell, verständlich und pragmatisch. |
