FreiberufâRechner âą Musikunterricht & Beratung
Rechnet getrennt nach TÀtigkeiten. Musikunterricht ist hÀufig umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 21 UStG, wenn Voraussetzungen vorliegen), Beratung i. d. R. 19% USt. Kleinunternehmerregelung optional umschaltbar.
Wenn aktiviert, blendet der Rechner die USt aus (Brutto = Netto). PrĂŒfe Umsatzgrenzen und Voraussetzungen.
đ” Musikunterricht
Die Schnellumrechnung ist unabhĂ€ngig von den Feldern unten; ideal zum schnellen PrĂŒfen einzelner BetrĂ€ge.
Steuerfreiheit nur bei erfĂŒllten Voraussetzungen (z. B. anerkannte Einrichtung/Bescheinigung). Sonst USt aktivieren.
đŒ Beratung
Als Standard 19%; ggf. 7% in SonderfÀllen eintragen.
Standard 19%. SonderfÀlle (z. B. 7%) hier anpassen.
đą Summen
Reiner UStâRechner. Keine ESt/Sozialversicherung.
MusterâRechnungssĂ€tze
Musikunterricht (steuerfrei)
âDie Leistung ist nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.â
Optional: âNachweis/BestĂ€tigung der zustĂ€ndigen Landesbehörde liegt vor.â
Beratung (steuerpflichtig)
âZzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 19% gemÀà § 12 Abs. 1 UStG.â
âSteuerschuldnerschaft des LeistungsempfĂ€ngers? â Nein (innerdeutsch).â
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
âGemÀà § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.â
Hinweis: Gilt nur bei Anwendung der KUR und Einhaltung der Umsatzgrenzen.
