Freiberuf‑Rechner ‱ Musikunterricht & Beratung

Rechnet getrennt nach TÀtigkeiten. Musikunterricht ist hÀufig umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 21 UStG, wenn Voraussetzungen vorliegen), Beratung i. d. R. 19% USt. Kleinunternehmerregelung optional umschaltbar.

Wenn aktiviert, blendet der Rechner die USt aus (Brutto = Netto). PrĂŒfe Umsatzgrenzen und Voraussetzungen.

đŸŽ” Musikunterricht

Die Schnellumrechnung ist unabhĂ€ngig von den Feldern unten; ideal zum schnellen PrĂŒfen einzelner BetrĂ€ge.

Steuerfreiheit nur bei erfĂŒllten Voraussetzungen (z. B. anerkannte Einrichtung/Bescheinigung). Sonst USt aktivieren.

đŸ’Œ Beratung

Als Standard 19%; ggf. 7% in SonderfÀllen eintragen.

Standard 19%. SonderfÀlle (z. B. 7%) hier anpassen.

🔱 Summen

ErstgesprĂ€ch buchen Kurzcheck USt‑Einordnung und Beleg‑Muster inklusive.

Reiner USt‑Rechner. Keine ESt/Sozialversicherung.

Muster‑RechnungssĂ€tze

Musikunterricht (steuerfrei)

„Die Leistung ist nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.“
Optional: „Nachweis/BestĂ€tigung der zustĂ€ndigen Landesbehörde liegt vor.“

Beratung (steuerpflichtig)

„Zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 19% gemĂ€ĂŸ § 12 Abs. 1 UStG.“
„Steuerschuldnerschaft des LeistungsempfĂ€ngers? — Nein (innerdeutsch).“

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

„GemĂ€ĂŸ § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Hinweis: Gilt nur bei Anwendung der KUR und Einhaltung der Umsatzgrenzen.