Deutschland · Veranlagungszeiträume 2023–2026
Einkommensteuer
klar berechnet.
Tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG und Solidaritätszuschlag nach dem SolzG – mit den gesetzlichen Rundungsregeln.
Rechnung im Browser · keine Datenübertragung
Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag
Grundtarif · 2026 · auf volle Euro abgerundetes zvE
Tarifliche Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag
Durchschnittssatz ESt
Grenzsteuersatz ESt
Kirchensteuer-Schätzung
Eingegebenes zvE0 €
Tarifliches zvE nach Abrundung0 €
Soli-Bemessungsgrundlage0 €
Gesamt inkl. KiSt-Schätzung0 €
Rechenregeln und Quellen
Das zvE wird gemäß § 32a EStG auf volle Euro abgerundet. Beim Splitting wird die Steuer für die Hälfte des gemeinsamen zvE berechnet, auf volle Euro abgerundet und verdoppelt. Der Soli ist der kleinere Betrag aus 5,5 % der Bemessungsgrundlage und 11,9 % des Betrags oberhalb der Freigrenze; Centbruchteile bleiben außer Ansatz.
Amtliche Quellen: § 32a EStG · § 3 SolzG · § 4 SolzG
Amtliche Quellen: § 32a EStG · § 3 SolzG · § 4 SolzG
