E-Bike & Fahrrad steuerlich absetzen (Unternehmer/Freiberufler)

Was zählt als Fahrrad, wann gehört es ins Betriebsvermögen – und wie läuft die Abschreibung?

Stand: 11/2025

Kurzüberblick: Fahrrad vs. Kfz

Art Verkehrsrechtlich ESt-Einordnung Typische Behandlung
Fahrrad/Pedelec/E-Bike ≤ 25 km/h keine Zulassung, meist keine Versicherungspflicht gilt als Fahrrad AfA (idR 7 Jahre), laufende Kosten BA, i.d.R. kein Privatanteil
S-Pedelec/E-Bike mit Zulassung Kennzeichen & Kfz-Pflichten gilt als Kraftfahrzeug Kfz-Regeln (z. B. 1 %/Fahrtenbuch, nicht abziehbare W-BS für W-BS-Fahrten)
Lasten-E-Bike keine Zulassung wie Fahrrad (Sonderregel vorhanden) idR 7 Jahre AfA, Praxis wie oben
1) Einordnung & betriebliche Nutzung
  • Fahrräder/Pedelecs/E-Bikes ≤ 25 km/h gelten steuerlich als Fahrrad; S-Pedelecs als Kfz.
  • 10 % betriebliche Nutzung nötig, damit Zuordnung zum BV möglich ist (Unternehmer/Freiberufler).
  • 10–50 %: gewillkürtes BV · >50 %: notwendiges BV · <10 %: Privatvermögen.
  • Arbeitnehmer dürfen rein privat nutzen (anderes System als bei Unternehmern).
2) Was ist absetzbar? (BV vs. Privat)

Betriebsvermögen (Fahrrad, kein Kfz): Laufende Kosten (Wartung, Reparaturen, Versicherung, Strom/Leasing) = Betriebsausgaben; Anschaffung = AfA.

Privatvermögen: Entfernungspauschale für Fahrten Wohnung–erste Tätigkeitsstätte (bis 2023: 0,30 €/km; 2024–2026: 0,38 €/km).

3) Abschreibung & Sonderfälle
  • AfA: idR 7 Jahre linear (1/7 p. a.).
  • Beispiel: E-Bike 3.500 € → 500 € AfA/Jahr.
  • Sonderabschreibung bis 20 % möglich (bei Voraussetzungen), GWG bis 800 € netto sofort abziehbar.
  • Für 2020/2021 war degressive AfA möglich (historisch).
4) Privatanteil & Fahrten Wohnung–Betriebsstätte
  • Kein Privatanteil zu versteuern bei Fahrrädern (kein Kfz) im BV – gesetzliche Förderung der Elektromobilität.
  • Fahrten Wohnung–erste Betriebsstätte: Kosten sind bei Fahrrädern (kein Kfz) voll Betriebsausgaben; keine „nicht abziehbaren W-BS-Kosten“ wie beim Kfz.
5) Praxisbeispiele (knapp)
A) Einzelunternehmer, E-Bike ≤25 km/h, Kauf
  • BV-Zuordnung (≥10 % betr. Nutzung)
  • AfA 7 Jahre + laufende Kosten als BA
  • Kein Privatanteil
B) GmbH → Dienstrad für AN
  • Bei zusätzlichem Rad zum Lohn oft steuerfrei (AN-Ebene)
  • BA bei GmbH, USt je nach Verwendung
C) S-Pedelec/Kfz-nah
  • Kfz-Regime: 1 %/Fahrtenbuch etc.
  • W-BS-Fahrten: nicht abziehbare Kosten-Regel beachten