E-Rechnung · Vorbereitung auf 2027 / 2028

Ihre E-Rechnung.
Schritt für Schritt vorbereitet.

15 praktische Aufgaben für Empfang, Versand und Aufbewahrung. Prüfen Sie Ihren aktuellen Stand und planen Sie die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.

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Welche Frist gilt für Sie?

Seit 2025

Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach genügt für den Empfang.

Ab 2027

Bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz wird die Ausstellung für betroffene inländische B2B-Umsätze grundsätzlich Pflicht.

Ab 2028

Die allgemeine Übergangsfrist endet auch bei einem Vorjahresumsatz bis einschließlich 800.000 Euro.

Ausnahmen bleiben bestehen, etwa für Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise und viele steuerfreie Umsätze. B2C fällt nicht unter diese Pflicht. Bestimmte EDI-Verfahren dürfen bis Ende 2027 weitergenutzt werden. Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Umsatzes.

Ihr Vorbereitungsstand

0 von 15 erledigt

Haken Sie ab, was Sie bereits umgesetzt haben. Die Anzahl zeigt Ihren Arbeitsstand; sie ersetzt keine individuelle Prüfung.

„Stand speichern“ legt Ihre Auswahl nur in diesem Browser ab. Es werden keine Antworten an die Kanzlei gesendet.

01

Empfang & Prüfung

So kommt jede Rechnung am richtigen Ort an.

02

Versand & DATEV

Software und Übergabe gemeinsam erproben.

03

Aufbewahrung & Team

Damit der Ablauf auch im Alltag funktioniert.

Die passenden Werkzeuge auswählen

Prüfen Sie Funktionen und Schnittstellen Ihrer vorhandenen Software, bevor Sie umstellen. Eine Plattform oder DATEV ist für den gesetzlichen Empfang nicht vorgeschrieben.

Eine technische Validierung ersetzt keine sachliche und steuerliche Rechnungsprüfung. Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gelten eigene Vorgaben und Übermittlungswege.

Gemeinsam die offenen Punkte klären.

Wir prüfen Ihre vorhandene Software und stimmen den Rechnungseingang, die Freigaben und die Übergabe an die Buchhaltung auf Ihren Betrieb ab.

Stand: September 2026 · Fachliche Grundlage: BMF-FAQ zur E-Rechnung und DATEV-Leitfaden zur Einführung der E-Rechnung, Stand Juni 2026.

StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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