Ihre E-Rechnung.
Schritt für Schritt vorbereitet.
15 praktische Aufgaben für Empfang, Versand und Aufbewahrung. Prüfen Sie Ihren aktuellen Stand und planen Sie die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.
← Zum Leitfaden für UnternehmenWelche Frist gilt für Sie?
Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach genügt für den Empfang.
Bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz wird die Ausstellung für betroffene inländische B2B-Umsätze grundsätzlich Pflicht.
Die allgemeine Übergangsfrist endet auch bei einem Vorjahresumsatz bis einschließlich 800.000 Euro.
Ausnahmen bleiben bestehen, etwa für Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise und viele steuerfreie Umsätze. B2C fällt nicht unter diese Pflicht. Bestimmte EDI-Verfahren dürfen bis Ende 2027 weitergenutzt werden. Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Umsatzes.
Ihr Vorbereitungsstand
0 von 15 erledigtHaken Sie ab, was Sie bereits umgesetzt haben. Die Anzahl zeigt Ihren Arbeitsstand; sie ersetzt keine individuelle Prüfung.
„Stand speichern“ legt Ihre Auswahl nur in diesem Browser ab. Es werden keine Antworten an die Kanzlei gesendet.
Empfang & Prüfung
So kommt jede Rechnung am richtigen Ort an.
Versand & DATEV
Software und Übergabe gemeinsam erproben.
Aufbewahrung & Team
Damit der Ablauf auch im Alltag funktioniert.
Die passenden Werkzeuge auswählen
Prüfen Sie Funktionen und Schnittstellen Ihrer vorhandenen Software, bevor Sie umstellen. Eine Plattform oder DATEV ist für den gesetzlichen Empfang nicht vorgeschrieben.
Rechnungen ansehen und prüfen
Eine reine PDF ist keine E-Rechnung. Zulässiges ZUGFeRD ab 2.0.1 enthält strukturierte Daten; MINIMUM und BASIC-WL sind ausgenommen.
Kostenlose Kanzlei-Tools öffnen →Mit DATEV zusammenarbeiten
E-Rechnungspostfach, Belege online und bei Bedarf Belegfreigabe online bilden einen möglichen Ablauf mit der Kanzlei.
DATEV-Ablauf ansehen →Eine technische Validierung ersetzt keine sachliche und steuerliche Rechnungsprüfung. Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gelten eigene Vorgaben und Übermittlungswege.
Gemeinsam die offenen Punkte klären.
Wir prüfen Ihre vorhandene Software und stimmen den Rechnungseingang, die Freigaben und die Übergabe an die Buchhaltung auf Ihren Betrieb ab.
Stand: September 2026 · Fachliche Grundlage: BMF-FAQ zur E-Rechnung und DATEV-Leitfaden zur Einführung der E-Rechnung, Stand Juni 2026.
