Checkliste · Gemeinnützige Vereine 2026
Aktueller Rechtsstand: Gemeinnützigkeit, Mittelverwendung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Spenden, Ehrenamt und Rechnungswesen.
Zeitnahe Mittelverwendung: Bis einschließlich 100.000 € jährliche Gesamteinnahmen besteht keine Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Bis einschließlich 50.000 € Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben greift die Freigrenze des § 64 Abs. 3 AO.
Rechtsstand 2026: Übungsleiterfreibetrag 3.300 €, Ehrenamtspauschale 960 €, wGB-Freigrenze 50.000 €, Einnahmengrenze für die zeitnahe Mittelverwendung 100.000 €.
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