Steuerwissen Vermietung & Verpachtung

🏠 Größere Renovierungskosten clever verteilen

Mit § 82b EStDV können größere Instandhaltungsaufwendungen steuerlich auf mehrere Jahre verteilt werden — und genau das kann in vielen Fällen deutlich sinnvoller sein als der Sofortabzug.

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Grundprinzip

Normalerweise gilt bei Vermietung das sogenannte Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG: Kosten wirken steuerlich grundsätzlich im Jahr der Zahlung.

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Sonderregelung

Größere Instandhaltungsaufwendungen dürfen nach § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden.

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Der eigentliche Vorteil

Die Verteilung verhindert häufig, dass hohe Verluste steuerlich „verpuffen“ und andere Steuervergünstigungen wirkungslos werden.

🎯 Wann ist die Verteilung sinnvoll?

Stell dir vor:

  • hohe Renovierungskosten in einem einzigen Jahr
  • dadurch ein sehr hoher Verlust aus Vermietung
  • andere steuerliche Vorteile wirken sich kaum noch aus

Dann kann eine Verteilung sinnvoll sein, damit sich auch folgende Positionen weiterhin steuerlich auswirken:

🏗️ Handwerkerleistungen 💊 außergewöhnliche Belastungen 📄 Sonderausgaben 💶 sonstige Steuerermäßigungen

✅ Voraussetzungen für § 82b EStDV

🏠 Privatvermögen

Das Gebäude darf nicht zum Betriebsvermögen gehören.

👨‍👩‍👧 Wohnzwecke

Das Gebäude muss überwiegend Wohnzwecken dienen.

📐 Mehr als 50 % Wohnfläche

Mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche muss Wohnraum sein.

⚠️ Was passiert bei Verkauf oder Aufgabe?

Der verbleibende, noch nicht berücksichtigte Teil der Instandhaltungsaufwendungen geht nicht verloren.

🏡 Verkauf

Restbetrag wird im Jahr der Veräußerung vollständig berücksichtigt.

🏢 Einlage ins Betriebsvermögen

Auch hier erfolgt der sofortige Restabzug.

❌ Ende der Vermietung

Der verbleibende Aufwand wird ebenfalls vollständig abgezogen.

👨‍⚖️ Besonderheit bei Schenkung & Nießbrauch

Bei einer unentgeltlichen Übertragung eines vermieteten Objekts geht der verbleibende Aufwand grundsätzlich auf den Rechtsnachfolger über.

Aber Achtung:

Nach einem Urteil des FG Münster kann etwas anderes gelten, wenn:
  • ein Nießbrauch vorbehalten wurde,
  • der Nießbraucher die Kosten getragen hat,
  • die Aufwendungen verteilt wurden
  • und später auf den Nießbrauch verzichtet wird.

💬 Fazit

Die Verteilung nach § 82b EStDV ist ein starkes Gestaltungsinstrument bei größeren Renovierungsmaßnahmen im Privatvermögen.

Vor allem bei hohen Verlusten kann die zeitliche Verteilung steuerlich deutlich sinnvoller sein als der sofortige Komplettabzug.

✨ Oft entscheidet nicht nur ob Kosten abzugsfähig sind — sondern wann.
StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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