So, nun haben wir also die DSGVO (und nicht zu vergessen das neue BDSG) und es hat ja auch die ersten Abmahnungen gegeben; wie zu befürchten von den Anwälten bzw. Abmahnvereinen. Es gilt zwar der m.E. wichtige Hinweis: „Immer cool bleiben“, gleichwohl denke ich, dass man ein paar Dinge beachten sollte, die eben direkt – schnell kontrollierbar – zu einem Problem führen können:
Falls Sie diese Fragen nicht beantworten können, bzw. nicht sicher sind, dann sollten Sie sich mal kurz melden; ich stehe Ihnen da gerne mit Rat und Tat zur Verfügung

Frage

Ist die Website DSGVO-konform?

Frage

Besteht die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragen zu bestimmen?

Frage

Liegt eine Auftragsverarbeitung vor?

Frage

Müssen Einwilligungen eingeholt werden?

Falls Sie die u.a.  Fragen nicht beantworten können, bzw. nicht sicher sind, dann sollten Sie sich mal kurz melden; ich stehe Ihnen da gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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