Freiberuf‑Rechner • Musikunterricht & Beratung

Rechnet getrennt nach Tätigkeiten. Musikunterricht ist häufig umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 21 UStG, wenn Voraussetzungen vorliegen), Beratung i. d. R. 19% USt. Kleinunternehmerregelung optional umschaltbar.

Wenn aktiviert, blendet der Rechner die USt aus (Brutto = Netto). Prüfe Umsatzgrenzen und Voraussetzungen.

🎵 Musikunterricht

Die Schnellumrechnung ist unabhängig von den Feldern unten; ideal zum schnellen Prüfen einzelner Beträge.

Steuerfreiheit nur bei erfüllten Voraussetzungen (z. B. anerkannte Einrichtung/Bescheinigung). Sonst USt aktivieren.

💼 Beratung

Als Standard 19%; ggf. 7% in Sonderfällen eintragen.

Standard 19%. Sonderfälle (z. B. 7%) hier anpassen.

🔢 Summen

Erstgespräch buchen Kurzcheck USt‑Einordnung und Beleg‑Muster inklusive.

Reiner USt‑Rechner. Keine ESt/Sozialversicherung.

Muster‑Rechnungssätze

Musikunterricht (steuerfrei)

„Die Leistung ist nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.“
Optional: „Nachweis/Bestätigung der zuständigen Landesbehörde liegt vor.“

Beratung (steuerpflichtig)

„Zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 19% gemäß § 12 Abs. 1 UStG.“
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers? — Nein (innerdeutsch).“

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

„Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Hinweis: Gilt nur bei Anwendung der KUR und Einhaltung der Umsatzgrenzen.

StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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