Marcus Ermers · Steuerberatung← Zurück zur Website

UST-JAHRESRECHNER · VERSION 3

Umsatzsteuer.
Nachvollziehbar gerechnet.

Vereinfachte Jahresberechnung für geprüfte Fälle der Regelbesteuerung. Mit getrennten Steuersätzen, ausdrücklich erfasstem Vorsteuerabzug und aktueller Zusammenfassung. Keine ELSTER-Übermittlung.

1. Geltungsbereich und Jahreswerte

Nicht abgebildet: Kleinunternehmerbesteuerung, Sonder-/Durchschnittssätze, OSS/IOSS, Differenzbesteuerung, § 14c, § 15a und sonstige Berichtigungen. Leistungsarten und Steuersätze müssen vorab geprüft sein. Zeitliche Zuordnung nach der für Sie geltenden Besteuerungsart beachten. Leere gewöhnliche Betragsfelder gelten als 0; Sonderabzüge und Vorauszahlungssoll müssen, soweit benötigt, ausdrücklich angegeben werden.

Eigene steuerpflichtige Umsätze

Nur eigene Umsätze, für die Sie selbst die Umsatzsteuer schulden.
Ermäßigten Satz nicht allein wegen des Berechnungsjahres annehmen.

Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe

Nur den geprüften Abzug eintragen, auch teilweise. Bei Erwerbswerten ausdrücklich angeben – gegebenenfalls 0,00.

Als Leistungsempfänger geschuldete Steuer nach § 13b

Hier bezogene Leistungen erfassen, für die Sie die Steuer schulden. Eigene Ausgangsleistungen, bei denen Ihr Kunde die Steuer schuldet, gehören nicht in diese Felder.

Keine automatische Abzugsannahme. Bei Leistungswerten ausdrücklich angeben – gegebenenfalls 0,00.

Weitere abziehbare Vorsteuer

Ausschließlich nach Prüfung abziehbare deutsche Vorsteuer. Ohne Erwerbsteuer, §-13b-Steuer und Einfuhrumsatzsteuer – diese werden separat erfasst.
Tatsächlich abziehbaren Steuerbetrag eintragen, nicht die Bemessungsgrundlage.

Steuerfreie Umsätze – ergänzende Angaben

Nur informativ; beeinflusst die Rechnung nicht automatisch.
Vorsteuerbeträge bereits sachgerecht gekürzt eintragen. Keine automatische Vorsteueraufteilung.

Abrechnung mit dem Finanzamt

Summe der angemeldeten bzw. festgesetzten Vorauszahlungen/Überschüsse für dieses Kalenderjahr, nicht die Überweisungen. Überschüsse negativ. Auch Null ausdrücklich als 0,00 eingeben.

Keine automatische Speicherung oder Wiederherstellung. Keine Übermittlung der Eingaben durch diesen Rechner. Eine ausdrücklich gespeicherte Browserkopie bleibt auf diesem Gerät erhalten. Die einbettende Website kann eigene Dienste verwenden.

Vereinfachte USt-Jahresberechnung

2. Berechnung und Abrechnung

Umsatzsteuer

Abziehbare Vorsteuer

Verbleibende Jahressteuer vor Vorauszahlungssoll
–
Abrechnung nach Vorauszahlungssoll
–
Ergebnis besprechen ↗

Rechnerische Orientierung, keine amtliche Steuererklärung oder formularbezogene Ausfüllhilfe. Steuerbeträge werden je eingegebenem Jahresblock auf Cent gerundet. Abweichungen zu Buchhaltung und Formularen durch Einzelbeleg- oder Bemessungsgrundlagenrundung sind möglich. Vor Abgabe mit den tatsächlichen Aufzeichnungen abstimmen.

Fachliche Grundlagen: § 12 UStG§ 13b UStG§ 15 UStGAmtliche Anleitung 2026 · Bearbeitungsstand 17.10.2026.
StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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