HöfeO-Abfindungsrechner | Marcus Ermers

KanzleiWerkzeug · Land- und Forstwirtschaft

HöfeO-Abfindung überschlägig berechnen

Berechnung nach § 12 HöfeO auf Grundlage des Grundsteuerwerts. Für die erste Einordnung – Sonderregelungen, Verfügungen von Todes wegen und Übergabeverträge sind gesondert zu prüfen.

Bewertungsgrundlage

Hofeswert nach § 12 Abs. 2 HöfeO: grundsätzlich 60 % hiervon.
Nur Verbindlichkeiten, die der Hoferbe im Innenverhältnis allein trägt.
Abschlag mit Minuszeichen; nur nach fachlicher Prüfung.
Nur für den Finanzierungsbedarf; mindert nicht den Anspruch.

Anspruch und Familie

Für die Gesamtsumme.

Überschlägiges Ergebnis

Hofeswert–
Verteilungsbasis–
Anspruch je Person–
Gesamt / Finanzierungsbedarf––
Berechnungslogik und fachliche Grenzen
StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.