Checkliste · Gemeinnützige Vereine (aktualisiert)
JStG 2025 berücksichtigt: 50.000-€-Grenzen (§ 55 AO, § 64 AO), Übungsleiter/Ehrenamt, Zweckkatalog.
Gesetzlicher Hinweis:
Hinweis: ≥ 50.000 € Bruttoeinnahmen → zeitnahe Mittelverwendung i. d. R. innerhalb von 2 Jahren beachten.
Rechtsstand: JStG 2025 (u. a. Anhebung auf 50.000 € für zeitnahe Mittelverwendung und wGB-Freigrenze, Erhöhung Übungsleiter 3.300 € / Ehrenamt 960 €, Erweiterung Zweckkatalog).
Rechtsstand: JStG 2025 (u. a. Anhebung auf 50.000 € für zeitnahe Mittelverwendung und wGB-Freigrenze, Erhöhung Übungsleiter 3.300 € / Ehrenamt 960 €, Erweiterung Zweckkatalog).
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