Betriebsstättengewinn – vereinfachte Modellrechnung

Vereinfachte Betriebsstättengewinn-Aufteilung

Direkte Zuordnung von Erlösen und Kosten · Verteilung gemeinsamer Kosten · transparente Überleitungs- und Kontrollrechnung

1. Fall und Darstellung

2. Direkt zuordenbare Beträge

Direkte Kosten werden nicht nochmals über einen Schlüssel verteilt. Erlösminderungen sind bei den Erlösen, Kostenerstattungen bei den Kosten konsistent zu berücksichtigen.

3. Gemeinsame Kosten

Der Schlüssel ist eine Modellannahme. Kosten ohne Nutzen für die Betriebsstätte sowie Gesellschafteraufwand dürfen nicht allein aufgrund eines pauschalen Schlüssels belastet werden.

4. Vereinfachte interne Leistungsbeziehung

Positiv: Ertrag Betriebsstätte / Aufwand Stammhaus. Negativ: Aufwand Betriebsstätte / Ertrag Stammhaus. In der Gesamtrechnung neutral.

5. Kontrollwert und Dokumentation

Dient nur dem Abgleich. Interne Leistungen dürfen das Ergebnis des Gesamtunternehmens nicht verändern.

Wichtiger Hinweis: Diese Modellrechnung ist keine Gewinnermittlung nach BsGaV und ersetzt weder die Funktions- und Risikoanalyse noch die Hilfs- und Nebenrechnung. Maßgeblich sind insbesondere das konkrete DBA, § 1 Abs. 5 AStG, die BsGaV, § 90 AO, die tatsächlichen Personalfunktionen, Vermögenswerte, Chancen und Risiken sowie fremdvergleichskonforme Verrechnungspreise. Steuerliche Entlastungsmethoden und Progressionsvorbehalt werden nicht automatisch bestimmt.
StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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