Einkommensteuer-Tarifrechner 2023–2026
Deutschland · Veranlagungszeiträume 2023–2026

Einkommensteuer
klar berechnet.

Tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG und Solidaritätszuschlag nach dem SolzG – mit den gesetzlichen Rundungsregeln.

Rechnung im Browser · keine Datenübertragung

Berechnungsgrundlage

Das vom Finanzamt ermittelte zvE eingeben – nicht Bruttolohn, Umsatz oder Gewinn.

Wichtig zur Genauigkeit

Bundesrechtlich exakt sind Tarif-ESt und Soli, sofern das richtige zvE bzw. die richtige Soli-Bemessungsgrundlage eingegeben wird. Kirchensteuer bleibt eine Schätzung, da Landesrecht, Kappung, Kinder und weitere Sonderregeln wirken können.

Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag0 €
Grundtarif · 2026 · auf volle Euro abgerundetes zvE
Tarifliche Einkommensteuer0 €
Solidaritätszuschlag0 €
Durchschnittssatz ESt0 %
Grenzsteuersatz ESt0 %
Kirchensteuer-Schätzungnicht berechnet
Eingegebenes zvE0 €
Tarifliches zvE nach Abrundung0 €
Soli-Bemessungsgrundlage0 €
Gesamt inkl. KiSt-Schätzung0 €
Rechenregeln und Quellen
Das zvE wird gemäß § 32a EStG auf volle Euro abgerundet. Beim Splitting wird die Steuer für die Hälfte des gemeinsamen zvE berechnet, auf volle Euro abgerundet und verdoppelt. Der Soli ist der kleinere Betrag aus 5,5 % der Bemessungsgrundlage und 11,9 % des Betrags oberhalb der Freigrenze; Centbruchteile bleiben außer Ansatz.

Amtliche Quellen: § 32a EStG · § 3 SolzG · § 4 SolzG
Unverbindliches Hilfsmittel – keine Steuerberatung. Ergebnisse können Sondervorschriften eines Steuerbescheids nicht abbilden.
StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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