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Steuerfallen bei Immobilien

Steuerfallen bei Immobilien

Ob privat oder im Betriebsvermögen: Immobilien bergen steuerliche Tücken. Wer sie kennt, spart viel Geld und Ärger.

Typische Steuerfallen

Praxis-Beispiele

  • Fall 1: Eigentümer verkauft nach 8 Jahren eine vermietete Wohnung → voller Gewinn steuerpflichtig.
  • Fall 2: Investor kauft mehrere Wohnungen und verkauft nach kurzer Zeit mehr als 3 → gewerblicher Grundstückshandel.
  • Fall 3: Unternehmer vermietet eigene Halle an GmbH → Betriebsaufspaltung, Immobilie im Betriebsvermögen.

Checkliste: Vor Immobilienverkauf prüfen

  • Liegt die 10-Jahres-Spekulationsfrist bereits hinter mir?
  • Habe ich die Immobilie zwischendurch selbst genutzt (mindestens im Jahr des Verkaufs + 2 vorherige Jahre)?
  • Gibt es anschaffungsnahe Herstellungskosten in den ersten 3 Jahren, die steuerlich relevant sind?
  • Wird durch den Verkauf evtl. ein gewerblicher Grundstückshandel ausgelöst (3-Objekt-Grenze)?
  • Handelt es sich um Betriebsvermögen (z. B. wegen Vermietung an eigenes Unternehmen)?
  • Sind mögliche Verlustvorträge nutzbar oder gehen sie verloren?
  • Wie wirkt sich der Verkauf auf Erbschaft- oder Schenkungssteuer in der Familie aus?
  • Sollte die Immobilie besser in eine Gesellschaft (z. B. GmbH oder Holding) eingebracht werden?
💡 Tipp: Vor jedem Verkauf mindestens eine kurze steuerliche Beratung einholen. Oft lassen sich fünf- bis sechsstellige Steuerlasten durch Timing oder Strukturierung vermeiden.
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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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