Planungsrechnung 2025/2026
BWA-Steuerplaner
Jahreshochrechnung, Steuerlast und Liquiditätsbedarf – getrennt nach Steuerart.
Die BWA ist nicht mit dem steuerlichen Gewinn gleichzusetzen. Das Ergebnis dient der Liquiditätsplanung und muss vor einer Anpassung von Vorauszahlungen fachlich geprüft werden. Geprüfter Stand der Rechenparameter: 22. September 2026.
1. Unternehmen und Zeitraum
Ergebnis laut BWA, vor der hier berechneten Steuerbelastung.
Saison, bekannte Aufträge, Boni oder Einmaleffekte gegenüber linearer Hochrechnung.
2. Steuerliche Überleitung
Saldo aus nicht abziehbaren Aufwendungen, steuerfreien Erträgen und weiteren Korrekturen.
Getrennt vom Gewerbeverlust. Vereinfachte Verrechnung mit Mindestbesteuerung.
Nur festgestellte, voraussichtlich nutzbare Gewerbeverluste eingeben.
ESt und § 35 nur für den betrachteten Mitunternehmer; GewSt bleibt Gesellschaftsebene.
3. Persönliche ESt-Planung
Z. B. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen – nur Planwert.
Vierfacher anteiliger Messbetrag; begrenzt durch anteilige tarifliche ESt und tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer.
4. Bereits festgesetzte / gezahlte Vorauszahlungen
Planungsergebnis
Voraussichtlicher Liquiditätsbedarf (+) / Überzahlung (−)–
Jahresergebnis hochgerechnet–
Steuerlicher Gewinn vor Verlusten (vereinfacht)–
Gesamte Plansteuer–
Plansteuer / Jahresergebnis–
Steuerarten und Abgleich
| Steuerart | Jahreslast | VZ | Differenz |
|---|---|---|---|
| Gesamt |
Orientierung für künftige Quartale
Rechnerischer Jahresbetrag geteilt durch vier, keine Fälligkeits- oder Antragsempfehlung. Festsetzungen und Zahlungen mit den Bescheiden abstimmen.
Prüfpunkte vor Verwendung
Rechtsquellen: § 32a EStG, § 35 EStG, § 10a GewStG, § 11 GewStG. Sonderfälle sind nicht vollständig abgebildet.
