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Schenkungsteuer

Schenkungsteuer – das Wichtigste

Die Schenkungsteuer folgt den gleichen Regeln wie die Erbschaftsteuer.
Sie wird fällig, wenn Vermögen unentgeltlich zu Lebzeiten übertragen wird.
Besondere Chancen bietet die Nutzung der Freibeträge alle 10 Jahre.

1) Freibeträge

  • Die Freibeträge sind identisch zur Erbschaftsteuer.
  • Ehegatte/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 € pro Elternteil
  • Enkel: 200.000 € (wenn Elternteil verstorben)
  • Übrige Personen: 20.000 €
  • 👉 Alle 10 Jahre können Freibeträge erneut genutzt werden.

2) Steuersätze

Wie bei der Erbschaftsteuer: abhängig von Steuerklasse & Wert der Schenkung.

  • Klasse I: Ehegatten, Kinder → 7 % bis 30 %
  • Klasse II: Geschwister, Nichten, Neffen → 15 % bis 43 %
  • Klasse III: übrige Personen → 30 % bis 50 %

3) Gestaltungsmöglichkeiten

  • Freibeträge mehrfach nutzen: Vermögen in Abständen (10-Jahres-Regel) übertragen.
  • Nießbrauch / Wohnrecht: mindern den steuerlichen Wert der Schenkung.
  • Immobilien: Schenkung an Kinder oft steuerfrei möglich, wenn Eltern wohnen bleiben.
  • Schenkungen unter Ehegatten: hoher Freibetrag + Steuerklasse I → steuerlich begünstigt.

4) Abgrenzung zur Erbschaftsteuer

  • Schenkung: zu Lebzeiten → Freibeträge können mehrfach (alle 10 Jahre) genutzt werden.
  • Erbschaft: einmaliger Vorgang beim Tod → Freibeträge nur einmal.
  • 👉 Kombination von Schenkungen + Erbschaft oft steuerlich optimal.

5) Tipps für die Praxis

Tipp:

  • Frühzeitig planen – gerade bei größeren Immobilien- oder Unternehmenswerten.
  • Steuerfreie Übertragung von Familienheimen unter Bedingungen möglich.
  • Dokumentation & notarielle Verträge sind zwingend.
  • Individuelle Beratung ratsam – jede Schenkung ist anders.

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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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