Urlaubsabgeltung nachvollziehbar berechnen
Berechnet eine Brutto-Orientierung auf Basis des Verdienstes der letzten 13 Wochen. Gesetzlicher Mindesturlaub und vertraglicher Mehrurlaub werden getrennt behandelt.
Was der Rechner berücksichtigt – und was nicht
- Urlaubsabgeltung kommt in Betracht, wenn Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
- Der Geldwert orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen; zusätzliche Überstundenvergütung bleibt außen vor (§ 11 BUrlG).
- Nach erfüllter Wartezeit entsteht beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte grundsätzlich der volle gesetzliche Jahresurlaub. Für Mehrurlaub können andere Regeln gelten.
- Krankheit, Elternzeit, Kurzarbeit, wechselnde Wochenarbeitstage, Ausschlussfristen, Tod, Arbeitgeberhinweise zum Verfall und tarifliche Sonderregeln benötigen eine Einzelfallprüfung.
Unverbindliche Arbeitshilfe, Stand August 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Ergebnisse vor Verwendung in Abrechnung oder Auseinandersetzungen fachlich prüfen.
