Kleinunternehmer
Kleinunternehmerregelung – schnelle Orientierung (ab 2025)
- Umsatz im Vorjahr ≤ 25.000 € (statt bisher 22.000 €)
- Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich ≤ 100.000 € (statt bisher 50.000 €)
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen → einfacher Verwaltungsaufwand
- Kein Vorsteuerabzug möglich → nachteilig bei hohen Eingangsleistungen
- Option zur Regelbesteuerung auf Antrag möglich (Bindung mind. 5 Jahre)
Hinweis: Neue Umsatzgrenzen gelten ab 01.01.2025. Für 2024 gilt noch die alte Grenze von 22.000 € / 50.000 €.
