Wie geht es nun weiter?
Der 1. Schritt ist vollbracht: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist erfasst und an die Finanzbehörde übermittelt worden; eine Kopie der Übermittlung liegt per Mail vor.
Da – wie bereits erörtert – die Umsatzsteuerpflicht im Fragebogen beantragt wurde, müssen nunmehr Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt per ELSTER übermittelt werden.
Dies kann durch Sie persönlich erfolgen. Es reicht dort eine sogenannte „0-Meldung“, das heißt, es wird nur im Umsatz eine 0 eingetragen und übermittelt.
- Für das I. Quartal: 10.04.
- Für das II. Quartal: 10.07.
- Für das III. Quartal: 10.10.
- Für das IV. Quartal: 10.01.
Diese Fristen müssten Sie sich bitte notieren bzw. auf Wiedervorlage legen.
Sobald Sie Ihren ersten Umsatz machen, melden Sie sich bitte wieder. Zudem erhalten Sie weitere Informationen zum Thema DATEV Unternehmen online, der Plattform zur Bereitstellung Ihrer Belege.
Checkliste & Mandantenmerkblatt: DATEV Unternehmen online
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