Welche Fristen gelten für die Lohnabrechnung?

Fristen für die Lohnabrechnung

Damit Löhne und Gehälter korrekt und pünktlich abgerechnet werden können, sind bestimmte
Fristen einzuhalten – sowohl für die Auszahlung an die Mitarbeiter als auch für die
Abgaben an Sozialversicherungsträger und Finanzamt.

  • Abrechnungszeitraum: Üblicherweise zum Monatsende oder Monatsanfang.
  • Sozialversicherung: Beiträge müssen spätestens am drittletzten Bankarbeitstag
    des laufenden Monats gemeldet und gezahlt sein.
  • Lohnsteuer: Abzuführen bis zum 10. des Folgemonats.
  • Personaländerungen: (Ein- und Austritte, Adress- und Bankdaten, Krankmeldungen etc.)
    bitte spätestens bis zum 20. des laufenden Monats mitteilen.

Tipp: Je früher uns die Änderungen vorliegen,
desto reibungsloser läuft die Abrechnung – und unnötige Korrekturen oder Säumniszuschläge werden vermieden.
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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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