⚠️ Wichtige Hinweise

  • Die Quick-Rechner liefern vereinfachte Ergebnisse. Maßgeblich sind stets das konkrete DBA, nationale Gesetze und Verwaltungsanweisungen.
  • Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Bei Freistellungsmethode erhöht der ausländische Gewinn den Steuersatz in Deutschland.
  • Anrechnung (§ 34c EStG): Ausländische Steuer ist nur bis zur Höhe der deutschen Steuer anrechenbar.
  • Dokumentation: Grenzgänger → Tagebuch/Homeoffice-Nachweise. Betriebsstätten → Funktions-/Risikoanalyse, Verrechnungspreis-Doku.
  • Telework/Hybrid: Sonderabkommen (z. B. Pandemie-Regelungen) können die Zuordnung ändern.
  • Lohnsteuerabzug: Auch wenn DE nicht besteuern darf, können ausländische Pflichten bestehen.