1. Reise erfassen
Datum, Uhrzeit und Art der Reise
Für beruflich oder betrieblich veranlasste Auswärtstätigkeiten – inklusive Mahlzeitenkürzung, Auslandsreisen und Sonderfall „über Mitternacht ohne Übernachtung“.
Datum, Uhrzeit und Art der Reise
Diese Punkte lassen sich nicht allein aus Uhrzeiten ableiten
Grundlagen: § 9 Abs. 4a EStG und BMF-Auslandspauschalen 2026. Kein Ersatz für die Prüfung von erster Tätigkeitsstätte, Dreimonatsfrist, Arbeitgebererstattung oder gemischt veranlassten Reisen.
Stand: 24.06.2026