Smart Tax Tool · Deutschland
Vorsteuer, aber vorausschauend.
Monatsgenaue Standardberechnung der Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG – inklusive § 44 UStDV und gebündelter Veräußerungsberichtigung.
● Rechtsstand geprüft: 24.06.2026
Grunddaten
Wichtig: Berechnet wird der Standardfall nach § 15a Abs. 1 UStG. Sonderfälle wie kürzere Nutzungsdauer, Teilinbetriebnahmen, nachträgliche Kosten, Unbrauchbarkeit, Geschäftsveräußerung oder Organschaft benötigen eine Einzelfallprüfung.
Live-Auswertung
Dein Berichtigungsradar
Zeitraum
–
–
Jahresanteil
–
1/5 bzw. 1/10 der Gesamtvorsteuer
Saldo
–
+ zusätzlicher Abzug · − Rückzahlung
Verfahrensweg
–
§ 44 UStDV
––
Nutzung pro Kalenderjahr
Nur Monate im BerichtigungszeitraumBerechnungsnachweis
Grunddaten eingeben, dann erscheint hier die Berechnung.