Smart Tax Tool · Deutschland

Vorsteuer, aber vorausschauend.

Monatsgenaue Standardberechnung der Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG – inklusive § 44 UStDV und gebündelter Veräußerungsberichtigung.

Rechtsstand geprüft: 24.06.2026

Grunddaten

Vor Aufteilung in abziehbar/nicht abziehbar
Maßgebende Verhältnisse in %
Bis zum 15. zählt der laufende Monat, danach der Folgemonat (§ 45 UStDV analog).
Veräußerung / Lieferung nach § 3 Abs. 1b
Der Veräußerungsmonat wird als Monat der geänderten Verhältnisse behandelt. Verkaufskalenderjahr und Restzeitraum werden im Voranmeldungszeitraum gebündelt.
Wichtig: Berechnet wird der Standardfall nach § 15a Abs. 1 UStG. Sonderfälle wie kürzere Nutzungsdauer, Teilinbetriebnahmen, nachträgliche Kosten, Unbrauchbarkeit, Geschäftsveräußerung oder Organschaft benötigen eine Einzelfallprüfung.
Live-Auswertung

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Berechnet
Zeitraum
Jahresanteil
1/5 bzw. 1/10 der Gesamtvorsteuer
Saldo
+ zusätzlicher Abzug · − Rückzahlung
Verfahrensweg
§ 44 UStDV

Nutzung pro Kalenderjahr

Nur Monate im Berichtigungszeitraum

Berechnungsnachweis

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