Unverbindliche Orientierung zu Mutterschaftsleistungen, Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Beide Eltern benötigen eigene Einkommensangaben. Der Bonus wird für 2, 3 oder 4 gleichzeitige, aufeinanderfolgende Lebensmonate berechnet.
Amtliche Grundlagen: Mutterschaftsleistungen · § 2 BEEG · § 4a BEEG · § 4b BEEG
Unverbindliche Orientierung, keine Leistungszusage oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Berechnung und Entscheidung der zuständigen Stellen.