Tax Intelligence · Deutschland
Unternehmenssteuern.
Klar auf den Punkt.
Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und §-35-Anrechnung – transparent gerechnet, mit Mindestbesteuerung und Rechtsstand 2026.
● Rechtsstand 24.06.2026
Berechnungsbasis
Sauber abgegrenzt: Standardfall eines inländischen Gewerbebetriebs. Zerlegung, Organschaft, erweiterte Grundstückskürzung, Spenden, Beteiligungserträge, § 8c/8d KStG, Sondertarife und Kirchensteuer benötigen eine Einzelfallprüfung.
Live-Auswertung
Dein Steuer-Cockpit
Berechnet
Gewerbesteuer
–
Messbetrag × Hebesatz
KSt inklusive SolZ
–
–
Gesamtbelastung
–
Unternehmensebene
Effektive Quote
–
bezogen auf positiven Ausgangsgewinn
Was-wäre-wenn-Szenario
Gewinn −20 %Gesamt: –Gewinn +20 %
Rechenweg
Steuer-Mix
Gesamt–
Methodik und gesetzliche Grenzen anzeigen
GewSt = 3,5 % × (abgerundeter Gewerbeertrag − Freibetrag) × Hebesatz
§ 35 = min(4 × anteiliger Messbetrag, anteilige tatsächliche GewSt, Ermäßigungshöchstbetrag)
Der Gewerbeverlust wird bis 1 Mio. € unbeschränkt und oberhalb davon zu 60 % des übersteigenden Gewerbeertrags berücksichtigt. Bei Personenunternehmen wird keine Einkommensteuer „geschätzt“: Für eine belastbare Anrechnung ist die tatsächlich ermittelte tarifliche Einkommensteuer einzugeben.