Tax Intelligence · Deutschland

Unternehmenssteuern.
Klar auf den Punkt.

Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und §-35-Anrechnung – transparent gerechnet, mit Mindestbesteuerung und Rechtsstand 2026.

Berechnungsbasis

Gemeindeabhängig, gesetzlich mindestens 200 %
Vor GewSt-Hinzurechnungen und -Kürzungen; negativ möglich
§ 10a GewStG: Mindestbesteuerung wird automatisch beachtet
Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG
Begünstigte Fahrzeuge/Fahrräder gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d
Freibetrag 200.000 € · danach 25 % Hinzurechnung
Kürzungen nach § 9 GewStG
Regelung ab Erhebungszeitraum 2025
Nur bereits geprüfte Beträge eingeben
Nach körperschaftsteuerlichen Verlustabzügen und Freibeträgen. Der Steuersatz wird jahresabhängig gewählt.
Sauber abgegrenzt: Standardfall eines inländischen Gewerbebetriebs. Zerlegung, Organschaft, erweiterte Grundstückskürzung, Spenden, Beteiligungserträge, § 8c/8d KStG, Sondertarife und Kirchensteuer benötigen eine Einzelfallprüfung.
Live-Auswertung

Dein Steuer-Cockpit

Berechnet
Gewerbesteuer
Messbetrag × Hebesatz
KSt inklusive SolZ
Gesamtbelastung
Unternehmensebene
Effektive Quote
bezogen auf positiven Ausgangsgewinn
Was-wäre-wenn-Szenario100 % · Ist
Gewinn −20 %Gesamt: –Gewinn +20 %

Rechenweg

Steuer-Mix

Gesamt
Methodik und gesetzliche Grenzen anzeigen
GewSt = 3,5 % × (abgerundeter Gewerbeertrag − Freibetrag) × Hebesatz
§ 35 = min(4 × anteiliger Messbetrag, anteilige tatsächliche GewSt, Ermäßigungshöchstbetrag)

Der Gewerbeverlust wird bis 1 Mio. € unbeschränkt und oberhalb davon zu 60 % des übersteigenden Gewerbeertrags berücksichtigt. Bei Personenunternehmen wird keine Einkommensteuer „geschätzt“: Für eine belastbare Anrechnung ist die tatsächlich ermittelte tarifliche Einkommensteuer einzugeben.