GmbH-Steuervergleich · Tarif 2026

Ausschüttung oder Tantieme?
Vergleichen Sie, was privat bleibt.

Zwei Wege, derselbe wirtschaftliche Einsatz. Der Rechner stellt den geschätzten privaten Nettozufluss gegenüber – bei gleichem verbleibenden Vermögen in der GmbH.

Gleiche VergleichsbasisEinkommensteuertarif 2026Berechnung lokal im Browser

Ihre Ausgangslage

Vereinfachte gemeinsame Bemessungsgrundlage für KSt und GewSt; ohne Hinzurechnungen oder Verlustvorträge.

Vor Unternehmenssteuern: als Tantieme in voller Höhe oder als Ausschüttung nach Unternehmenssteuern.

Kein Bruttogehalt. Bei Zusammenveranlagung: gemeinsames zvE beider Personen.

Noch verfügbar: höchstens 1.000 € einzeln bzw. 2.000 € gemeinsam. Soli wird automatisch berechnet.

Modell für eine steuerlich anerkannte Tantieme ohne Sozialversicherungsbeiträge und eine Ausschüttung an eine in Deutschland steuerpflichtige Privatperson mit 100 % Beteiligung.

Ihr Vergleich

Modellrechnung 2026

Das Ergebnis beschreibt die jährliche Steuerwirkung. Es ist keine Lohnabrechnung und keine Empfehlung zur Auszahlung.

Ein fairer Vergleich in drei Schritten

01 / Gleicher GewinnanteilEine gemeinsame AusgangsbasisDer gewählte Gewinnanteil wird entweder als anerkannte Tantieme eingesetzt oder nach Unternehmenssteuern ausgeschüttet. So bleibt rechnerisch gleich viel Vermögen in der GmbH.
02 / Zwei SteuerwegeGesellschaft und PrivatpersonAusschüttung: Unternehmenssteuern, dann Abgeltungsteuer. Tantieme: Betriebsausgabe, dann zusätzliche tarifliche Einkommensteuer samt Zuschlägen.
03 / Klarer NettovergleichDie zusätzliche Steuer zähltFür die Tantieme wird die Steuer auf das zvE mit und ohne Tantieme verglichen. Die progressive Tarifwirkung und die Soli-Milderungszone werden berücksichtigt.
Annahmen und Grenzen der Berechnung
  • 2026: 15 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Soli darauf; Gewerbesteuer vereinfacht als Gewinn × 3,5 % × Hebesatz. Gesetzliche Rundungen bei Unternehmenssteuern und Abgeltungsteuer sind nicht vollständig modelliert; Anzeige auf volle Euro. Für aussagekräftige Vergleiche sind Gewinnanteile ab 100 € vorgesehen.
  • Die Tantieme erhöht das eingegebene zvE vollständig. Vorausgesetzt sind steuerliche Anerkennung, angemessene Gesamtvergütung und wirksame Vereinbarungen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sind nicht enthalten.
  • Die Kirchensteuer auf Ausschüttungen wird mit der Formel gemäß § 32d Abs. 1 EStG berücksichtigt. Bei der Tantieme werden Kirchensteuer-Sonderausgabenabzug und Kappung nicht modelliert. Bei gemeinsamen Einkünften wird derselbe Kirchensteuersatz für beide Personen unterstellt.
  • Keine Günstigerprüfung, kein Teileinkünfteverfahren, keine Holdings oder betrieblichen Beteiligungen. Eine Günstigerprüfung oder ein zulässiger Antrag auf das Teileinkünfteverfahren kann das Ergebnis ändern.
  • Keine Kinderfreibeträge, kein Progressionsvorbehalt, keine individuellen Steuerermäßigungen, Verlustverrechnung oder gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. Bei abweichenden Beteiligungsquoten ist dieses Modell nicht passend.
  • Gewinn und Restbetrag sind rechnerische Größen. Ausschüttbarkeit, verfügbare Zahlungsmittel, Kapitalerhaltung und tatsächliche Zahlungszeitpunkte sind gesondert zu prüfen.
Warum unterscheidet sich die Bruttoausschüttung von der Tantieme?

Eine Tantieme von 50.000 € mindert bei 400 % Hebesatz die Unternehmenssteuern rechnerisch um 14.912,50 €. Ihr wirtschaftlicher Aufwand nach Steuerwirkung beträgt damit 35.087,50 €. Genau dieser Betrag wird im Ausschüttungsfall als Bruttodividende angesetzt. Zwei identische Bruttobeträge würden unterschiedliche wirtschaftliche Einsätze vergleichen.

Rechtsgrundlagen · geprüft am 14. Oktober 2026:
§ 32a EStG · Tarif§ 32d EStG · Kapitalerträge§ 23 KStG§ 11 GewStGSolzG