GmbH-Steuervergleich · Tarif 2026
Ausschüttung oder Tantieme?
Vergleichen Sie, was privat bleibt.
Zwei Wege, derselbe wirtschaftliche Einsatz. Der Rechner stellt den geschätzten privaten Nettozufluss gegenüber – bei gleichem verbleibenden Vermögen in der GmbH.
Ihr Vergleich
Modellrechnung 2026Das Ergebnis beschreibt die jährliche Steuerwirkung. Es ist keine Lohnabrechnung und keine Empfehlung zur Auszahlung.
Ein fairer Vergleich in drei Schritten
01 / Gleicher GewinnanteilEine gemeinsame AusgangsbasisDer gewählte Gewinnanteil wird entweder als anerkannte Tantieme eingesetzt oder nach Unternehmenssteuern ausgeschüttet. So bleibt rechnerisch gleich viel Vermögen in der GmbH.
02 / Zwei SteuerwegeGesellschaft und PrivatpersonAusschüttung: Unternehmenssteuern, dann Abgeltungsteuer. Tantieme: Betriebsausgabe, dann zusätzliche tarifliche Einkommensteuer samt Zuschlägen.
03 / Klarer NettovergleichDie zusätzliche Steuer zähltFür die Tantieme wird die Steuer auf das zvE mit und ohne Tantieme verglichen. Die progressive Tarifwirkung und die Soli-Milderungszone werden berücksichtigt.
Annahmen und Grenzen der Berechnung
- 2026: 15 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Soli darauf; Gewerbesteuer vereinfacht als Gewinn × 3,5 % × Hebesatz. Gesetzliche Rundungen bei Unternehmenssteuern und Abgeltungsteuer sind nicht vollständig modelliert; Anzeige auf volle Euro. Für aussagekräftige Vergleiche sind Gewinnanteile ab 100 € vorgesehen.
- Die Tantieme erhöht das eingegebene zvE vollständig. Vorausgesetzt sind steuerliche Anerkennung, angemessene Gesamtvergütung und wirksame Vereinbarungen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sind nicht enthalten.
- Die Kirchensteuer auf Ausschüttungen wird mit der Formel gemäß § 32d Abs. 1 EStG berücksichtigt. Bei der Tantieme werden Kirchensteuer-Sonderausgabenabzug und Kappung nicht modelliert. Bei gemeinsamen Einkünften wird derselbe Kirchensteuersatz für beide Personen unterstellt.
- Keine Günstigerprüfung, kein Teileinkünfteverfahren, keine Holdings oder betrieblichen Beteiligungen. Eine Günstigerprüfung oder ein zulässiger Antrag auf das Teileinkünfteverfahren kann das Ergebnis ändern.
- Keine Kinderfreibeträge, kein Progressionsvorbehalt, keine individuellen Steuerermäßigungen, Verlustverrechnung oder gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. Bei abweichenden Beteiligungsquoten ist dieses Modell nicht passend.
- Gewinn und Restbetrag sind rechnerische Größen. Ausschüttbarkeit, verfügbare Zahlungsmittel, Kapitalerhaltung und tatsächliche Zahlungszeitpunkte sind gesondert zu prüfen.
Warum unterscheidet sich die Bruttoausschüttung von der Tantieme?
Eine Tantieme von 50.000 € mindert bei 400 % Hebesatz die Unternehmenssteuern rechnerisch um 14.912,50 €. Ihr wirtschaftlicher Aufwand nach Steuerwirkung beträgt damit 35.087,50 €. Genau dieser Betrag wird im Ausschüttungsfall als Bruttodividende angesetzt. Zwei identische Bruttobeträge würden unterschiedliche wirtschaftliche Einsätze vergleichen.
Rechtsgrundlagen · geprüft am 14. Oktober 2026:
§ 32a EStG · Tarif§ 32d EStG · Kapitalerträge§ 23 KStG§ 11 GewStGSolzG