Worum geht es?
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin können nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei sein. Entscheidend sind sowohl die berufliche Qualifikation des Leistungserbringers als auch der therapeutische Zweck der konkreten Leistung: Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung einer Krankheit oder Gesundheitsstörung.
Die wichtigsten Punkte
Steuerfreie Heilbehandlung
Die konkrete Leistung dient einem therapeutischen Ziel und wird im Rahmen einer anerkannten heilberuflichen Tätigkeit erbracht. Die Zahlungsart oder Kostenübernahme durch eine Krankenkasse ist nicht allein entscheidend.
Steuerpflichtige Leistung
Leistungen ohne therapeutischen Zweck – etwa reine Wellness- oder Schönheitsangebote – fallen grundsätzlich nicht unter die Heilbehandlungsbefreiung.
Gemischte Praxis
Wer steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze ausführt, muss Erlöse, Steuersätze und Vorsteuer sauber zuordnen beziehungsweise sachgerecht aufteilen.
Typische Risiken
Berufsbezeichnung genügt
Die Qualifikation allein macht nicht jede Leistung steuerfrei. Der therapeutische Zweck muss für jede Leistungsart vorliegen.
IGeL automatisch steuerpflichtig
Auch privat bezahlte Leistungen können steuerfreie Heilbehandlungen sein, wenn sie medizinisch indiziert sind.
Vorsteuer vollständig abgezogen
Eingangsleistungen für steuerfreie Heilbehandlungen berechtigen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug. Bei gemischter Verwendung ist eine Aufteilung nötig.
So gehen Sie strukturiert vor
Kurz-Checkliste
- Leistungsbeschreibung und Behandlungsziel dokumentieren.
- Medizinische Indikation bei Zweifelsfällen nachweisbar festhalten.
- IGeL-Leistungen einzeln beurteilen.
- Gutachten und Bescheinigungen nach ihrem Hauptzweck einordnen.
- Ästhetik, Wellness und Produktverkäufe getrennt erfassen.
- Kleinunternehmerregelung für steuerpflichtige Umsätze prüfen.
- Vorsteueraufteilung dokumentieren und regelmäßig überprüfen.
Häufige Fragen
Sind alle Leistungen eines Arztes umsatzsteuerfrei?
Nein. Steuerfrei sind nur Leistungen mit einem therapeutischen Zweck im Bereich der Humanmedizin. Andere Tätigkeiten müssen gesondert beurteilt werden.
Sind Heilpraktikerleistungen steuerfrei?
Heilbehandlungen können steuerfrei sein, wenn sie von einem Heilpraktiker mit entsprechender Erlaubnis im Rahmen seiner heilberuflichen Tätigkeit erbracht werden.
Sind IGeL-Leistungen steuerpflichtig?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die konkrete Leistung der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung einer Krankheit oder Gesundheitsstörung dient.
Wie werden Schönheitsbehandlungen behandelt?
Sie sind nur dann als Heilbehandlung steuerfrei, wenn eine medizinische – gegebenenfalls auch psychische – Indikation nachgewiesen werden kann.
Kann die Praxis Vorsteuer abziehen?
Soweit Eingangsleistungen steuerfreien Heilbehandlungen zuzuordnen sind, grundsätzlich nicht. Für steuerpflichtige Umsätze kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Vorsteuerabzug bestehen.
Welche Praxisleistungen sind umsatzsteuerfrei?
Ich ordne Ihre Leistungen, IGeL-Angebote, Gutachten und Produktverkäufe ein und entwickle eine nachvollziehbare Vorsteueraufteilung.
Marcus Ermers · Steuerberater
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Weiterführende Quellen
- § 4 Nr. 14 UStG – Heilbehandlungen
- UStAE 4.14.1 – Zweck der Heilbehandlung
- UStAE 4.14.4 – Tätigkeit als Heilpraktiker
- BMF 2026 – Ästhetische Behandlungen
Stand: 29. Juli 2026. Trotz sorgfältiger Erstellung können spätere Rechtsänderungen oder abweichende Einzelfallbeurteilungen nicht ausgeschlossen werden.