Worum geht es?
Bei einer Neugründung werden Räume, Ausstattung, Personal und Prozesse neu aufgebaut. Bei einer Übernahme kommen Kaufpreis, Patientenstamm, Verträge, Geräte, Praxiswert und mögliche Altlasten hinzu. Eine belastbare Planung verbindet Zulassungs- und Berufsrecht, Finanzierung, Steuern und den tatsächlichen Liquiditätsbedarf.
Die wichtigsten Punkte
Neugründung
Standort, Räume, Investitionen, Anlaufkosten, Personal und Abrechnungssystem werden neu geplant. Der Liquiditätsbedarf bis zu stabilen Zahlungseingängen ist besonders wichtig.
Praxisübernahme
Neben der wirtschaftlichen Prüfung stehen Kaufvertrag, Patientenstamm, Geräte, Mietvertrag, Personal, Datenschutz und mögliche Zulassungsfragen im Mittelpunkt.
Rechtsform und Kooperation
Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder andere Kooperationsmodelle unterscheiden sich bei Haftung, Gewinnverteilung, Buchführung und Vertragsgestaltung.
Typische Risiken
Kaufpreis nur als Gesamtsumme
Ohne nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung entstehen Streitpotenzial und Unsicherheit bei Abschreibung und Finanzierung.
Umsatz mit Liquidität verwechselt
Kassenärztliche Abrechnung, Privatforderungen, Personalkosten, Darlehen und Investitionen haben unterschiedliche Zahlungszeitpunkte.
Verträge ungeprüft übernommen
Miete, Leasing, Personal, Wartung, Software und Kooperationen können langfristige Verpflichtungen oder versteckte Kosten enthalten.
So gehen Sie strukturiert vor
Kurz-Checkliste
- Zulassungs- und berufsrechtliche Fragen mit zuständigen Stellen klären.
- Business- und Liquiditätsplan erstellen.
- Privaten Finanzbedarf und Steuerrücklagen berücksichtigen.
- Miet-, Kauf-, Arbeits- und Kooperationsverträge prüfen.
- Inventar, Gerätealter und Investitionsstau erfassen.
- Kaufpreisaufteilung schriftlich und plausibel festlegen.
- Finanzierung und Sicherheiten vergleichen.
- Umsatzsteuerstatus jeder Leistungsart festlegen.
- Buchhaltung, Kasse, Lohn und Datenschutz zum Übergabetag vorbereiten.
Häufige Fragen
Was ist der Praxiswert?
Er bildet den immateriellen Wert der übernommenen Praxis ab, etwa Organisation, Patientenbeziehungen, Standort und Ertragskraft. Seine Bewertung muss zum konkreten Gesamtpaket passen.
Kann der Kaufpreis sofort abgesetzt werden?
Nein. Die übernommenen Wirtschaftsgüter werden je nach Art aktiviert und über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben; Vorräte und andere Positionen können abweichend behandelt werden.
Welche Rechtsform ist die beste?
Das hängt von Zusammenarbeit, Haftung, Berufsrecht, Gewinnverteilung und Zukunftsplanung ab. Eine pauschal beste Rechtsform gibt es nicht.
Ist der Praxiskauf umsatzsteuerpflichtig?
Die Übertragung eines ganzen Unternehmens kann als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Voraussetzungen und einzelne Vertragsbestandteile sind jedoch zu prüfen.
Was sollte vor Vertragsunterschrift geprüft werden?
Insbesondere Ertragslage, Forderungen, Kostenstruktur, Investitionsbedarf, Personal, Mietvertrag, Geräte, Zulassung, Datenschutz und Kaufpreisaufteilung.
Praxisgründung oder Übernahme geplant?
Ich prüfe Planung, Kaufpreis, Finanzierung und Steuerfolgen und richte die kaufmännischen Prozesse für den Start ein.
Marcus Ermers · Steuerberater
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Weiterführende Quellen
- § 18 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- § 16 EStG – Betriebsveräußerung und -aufgabe
- § 1 Abs. 1a UStG – Geschäftsveräußerung im Ganzen
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch – Praxiswert
- BMWK – Unternehmensnachfolge planen
Stand: 29. Juli 2026. Trotz sorgfältiger Erstellung können spätere Rechtsänderungen oder abweichende Einzelfallbeurteilungen nicht ausgeschlossen werden.