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Steuerwissen für Unternehmer

Photovoltaik & Steuern

Einkommensteuerbefreiung, Nullsteuersatz, Einspeisung und wichtige Unterlagen bei Photovoltaikanlagen.

Photovoltaik SteuernPV-AnlageNullsteuersatz§ 3 Nr. 72 EStG

Worum geht es?

Für viele kleinere Photovoltaikanlagen gelten steuerliche Erleichterungen. Bestimmte Einnahmen können nach § 3 Nummer 72 EStG steuerfrei sein. Für die Lieferung und Installation begünstigter Anlagen gilt seit 2023 unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent.

Wichtig: Die steuerliche Beurteilung hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Diese Seite bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Typische Risiken

Grenzen nicht geprüft

Die Einkommensteuerbefreiung hängt von Art, Standort und installierter Bruttoleistung der Anlagen sowie den gesetzlichen Höchstgrenzen ab.

Nullsteuersatz falsch verstanden

Der Umsatzsteuersatz von 0 Prozent gilt nur bei Erfüllung der Voraussetzungen und nicht pauschal für jede Leistung rund um Energie.

Altanlage ungeprüft behandelt

Bei vor 2023 angeschafften Anlagen können frühere Zuordnungs-, Vorsteuer- und Berichtigungsfragen weiterhin relevant sein.

So gehen Sie strukturiert vor

Standort, Inbetriebnahme, Leistung und Betreiber jeder Anlage erfassen.
Voraussetzungen der Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nummer 72 EStG prüfen.
Nullsteuersatz für Lieferung und Installation anhand von § 12 Absatz 3 UStG beurteilen.
Altanlagen, Vorsteuerabzug und mögliche Berichtigungszeiträume gesondert prüfen.
Rechnungen, Marktstammdatenregister, Einspeiseabrechnungen und Verträge aufbewahren.

Kurz-Checkliste

Häufige Fragen

Sind Einnahmen aus jeder PV-Anlage einkommensteuerfrei?

Nein. Die Steuerbefreiung gilt nur innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und Leistungsgrenzen.

Bedeutet 0 Prozent Umsatzsteuer, dass der Umsatz steuerfrei ist?

Nein. Es handelt sich um einen steuerpflichtigen Umsatz mit einem Steuersatz von 0 Prozent. Das ist rechtlich etwas anderes als eine Steuerbefreiung.

Muss ich für eine begünstigte kleine Anlage noch eine Gewinnermittlung abgeben?

Soweit ausschließlich steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nummer 72 EStG vorliegen, entfällt regelmäßig die ertragsteuerliche Gewinnermittlung für diese Anlage. Besonderheiten des Einzelfalls bleiben zu prüfen.

Was gilt bei Batteriespeichern?

Speicher können unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 UStG ebenfalls vom Nullsteuersatz erfasst sein, insbesondere wenn sie zusammen mit einer begünstigten Anlage geliefert oder installiert werden.

Unsicher bei der Einordnung?

Ich prüfe den konkreten Sachverhalt, zeige offene Punkte auf und helfe bei einer praktikablen Umsetzung.

Marcus Ermers · Steuerberater
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Weiterführende Quellen

Stand: 25. Juli 2026. Trotz sorgfältiger Erstellung können spätere Rechtsänderungen oder abweichende Einzelfallbeurteilungen nicht ausgeschlossen werden.