Worum geht es?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Vereinfachung. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, werden die inländischen Umsätze grundsätzlich steuerfrei behandelt. Im Gegenzug besteht regelmäßig kein Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen. Einkommensteuer oder Gewerbesteuer entfallen dadurch nicht.
Die wichtigsten Punkte
Kleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer auf begünstigte Ausgangsumsätze und regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Dafür grundsätzlich kein Vorsteuerabzug.
Regelbesteuerung
Umsatzsteuer wird berechnet und gemeldet. Vorsteuer aus betrieblichen Eingangsleistungen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen abgezogen werden.
Verzicht
Auf die Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden. Die Entscheidung bindet grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre und sollte vorher gerechnet werden.
Typische Risiken
Umsatz mit Gewinn verwechselt
Für die Grenzen zählt der maßgebliche Gesamtumsatz, nicht der Gewinn oder das zu versteuernde Einkommen.
Umsatzsteuer offen ausgewiesen
Wer als Kleinunternehmer Umsatzsteuer unberechtigt ausweist, kann sie trotzdem schulden.
Investitionen nicht bedacht
Bei hohen Anfangsinvestitionen kann der fehlende Vorsteuerabzug wirtschaftlich nachteilig sein.
So gehen Sie strukturiert vor
Kurz-Checkliste
- Gesamtumsatz nach § 19 UStG ermitteln.
- 25.000-€- und 100.000-€-Grenze getrennt prüfen.
- Vorsteuer aus geplanten Investitionen berechnen.
- Rechnungen ohne unberechtigten Steuerausweis erstellen.
- Auslandsumsätze und Reverse-Charge-Fälle gesondert prüfen.
- Bindungswirkung eines Verzichts berücksichtigen.
- Überschreiten der laufenden Grenze zeitnah erkennen.
Häufige Fragen
Muss ein Kleinunternehmer Einkommensteuer zahlen?
Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Gewinn und sonstige Einkünfte bleiben für Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer relevant.
Darf ich Vorsteuer abziehen?
Aus Eingangsleistungen, die den steuerfreien Kleinunternehmerumsätzen zuzuordnen sind, besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug.
Kann ich freiwillig Umsatzsteuer berechnen?
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist möglich. Er sollte wegen der mehrjährigen Bindung und des zusätzlichen Aufwands vorher geprüft werden.
Was passiert bei 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr?
Der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist bereits nicht mehr nach § 19 UStG steuerfrei. Ab diesem Zeitpunkt gelten die allgemeinen umsatzsteuerlichen Pflichten.
Gilt die Regelung auch für Auslandsgeschäfte?
Nicht jedes Auslandsgeschäft fällt automatisch unter die deutsche Kleinunternehmerregelung. Leistungsort, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Erwerbe und das besondere EU-Verfahren nach § 19a UStG sind gesondert zu prüfen.
Welche Besteuerung passt zu Ihrer Planung?
Ich vergleiche Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung anhand Ihrer Umsätze, Investitionen und Kundenstruktur.
Marcus Ermers · Steuerberater
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Weiterführende Quellen
- § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 19a UStG – EU-Kleinunternehmerverfahren
- BMF – Neuregelung für Kleinunternehmer
Stand: 29. Juli 2026. Trotz sorgfältiger Erstellung können spätere Rechtsänderungen oder abweichende Einzelfallbeurteilungen nicht ausgeschlossen werden.