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Umsatzsteuerwissen für Gründer und Selbständige

Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?

Wann die Kleinunternehmerregelung greift, welche Folgen sie hat und wann die Regelbesteuerung sinnvoller sein kann.

Kleinunternehmer25.000 €100.000 €Vorsteuer

Worum geht es?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Vereinfachung. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, werden die inländischen Umsätze grundsätzlich steuerfrei behandelt. Im Gegenzug besteht regelmäßig kein Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen. Einkommensteuer oder Gewerbesteuer entfallen dadurch nicht.

Wichtig: Die steuerliche Beurteilung hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Diese Seite bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Die wichtigsten Punkte

Kleinunternehmer

Keine Umsatzsteuer auf begünstigte Ausgangsumsätze und regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Dafür grundsätzlich kein Vorsteuerabzug.

Regelbesteuerung

Umsatzsteuer wird berechnet und gemeldet. Vorsteuer aus betrieblichen Eingangsleistungen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen abgezogen werden.

Verzicht

Auf die Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden. Die Entscheidung bindet grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre und sollte vorher gerechnet werden.

Aktuelle Grenzen: Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschritten haben und der laufende Jahresumsatz 100.000 € nicht überschreiten. Bei einer Neugründung ist nach Verwaltungsauffassung die 25.000-€-Grenze maßgeblich. Überschreitet ein bestehender Unternehmer im laufenden Jahr 100.000 €, ist bereits der überschreitende Umsatz regelbesteuert.

Typische Risiken

Umsatz mit Gewinn verwechselt

Für die Grenzen zählt der maßgebliche Gesamtumsatz, nicht der Gewinn oder das zu versteuernde Einkommen.

Umsatzsteuer offen ausgewiesen

Wer als Kleinunternehmer Umsatzsteuer unberechtigt ausweist, kann sie trotzdem schulden.

Investitionen nicht bedacht

Bei hohen Anfangsinvestitionen kann der fehlende Vorsteuerabzug wirtschaftlich nachteilig sein.

So gehen Sie strukturiert vor

Vorjahresumsatz und voraussichtlichen laufenden Umsatz ermitteln.
Kundenstruktur, Preise und geplante Investitionen erfassen.
Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung wirtschaftlich vergleichen.
Rechnungsvorlage und Hinweise zur Steuerbefreiung korrekt einrichten.
Umsatzentwicklung laufend überwachen und einen möglichen Wechsel vorbereiten.

Kurz-Checkliste

Häufige Fragen

Muss ein Kleinunternehmer Einkommensteuer zahlen?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Gewinn und sonstige Einkünfte bleiben für Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer relevant.

Darf ich Vorsteuer abziehen?

Aus Eingangsleistungen, die den steuerfreien Kleinunternehmerumsätzen zuzuordnen sind, besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug.

Kann ich freiwillig Umsatzsteuer berechnen?

Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist möglich. Er sollte wegen der mehrjährigen Bindung und des zusätzlichen Aufwands vorher geprüft werden.

Was passiert bei 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr?

Der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist bereits nicht mehr nach § 19 UStG steuerfrei. Ab diesem Zeitpunkt gelten die allgemeinen umsatzsteuerlichen Pflichten.

Gilt die Regelung auch für Auslandsgeschäfte?

Nicht jedes Auslandsgeschäft fällt automatisch unter die deutsche Kleinunternehmerregelung. Leistungsort, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Erwerbe und das besondere EU-Verfahren nach § 19a UStG sind gesondert zu prüfen.

Welche Besteuerung passt zu Ihrer Planung?

Ich vergleiche Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung anhand Ihrer Umsätze, Investitionen und Kundenstruktur.

Marcus Ermers · Steuerberater
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Weiterführende Quellen

Stand: 29. Juli 2026. Trotz sorgfältiger Erstellung können spätere Rechtsänderungen oder abweichende Einzelfallbeurteilungen nicht ausgeschlossen werden.