Worum geht es?
Für das häusliche Arbeiten gibt es unterschiedliche Regelungen. Bildet ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, können tatsächliche Aufwendungen oder die Jahrespauschale von 1.260 € in Betracht kommen. Daneben kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Tagespauschale von 6 € für höchstens 210 Tage genutzt werden.
Typische Risiken
Arbeitszimmer und Arbeitsecke verwechselt
Ein häusliches Arbeitszimmer ist grundsätzlich ein abgeschlossener, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum. Eine Arbeitsecke erfüllt diese Raumvoraussetzung regelmäßig nicht.
Mittelpunkt falsch beurteilt
Der Mittelpunkt richtet sich nach dem qualitativen Schwerpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, nicht nur nach der Zahl der Stunden.
Pauschalen doppelt angesetzt
Für denselben Zeitraum und dieselbe Tätigkeit dürfen Jahrespauschale, tatsächliche Arbeitszimmerkosten und Tagespauschale nicht beliebig kombiniert werden.
So gehen Sie strukturiert vor
Kurz-Checkliste
- Räumliche Voraussetzungen und nahezu ausschließliche berufliche Nutzung prüfen.
- Qualitativen Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bestimmen.
- Zwischen tatsächlichen Kosten und Jahrespauschale von 1.260 € vergleichen.
- Für andere Tage Voraussetzungen der Tagespauschale von 6 € prüfen.
- Arbeitstage, Tätigkeiten und Kosten nachvollziehbar dokumentieren.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Jahrespauschale?
Sie beträgt 1.260 € pro Jahr und wird für volle Monate ohne erfüllte Voraussetzungen anteilig gekürzt.
Wie hoch ist die Tagespauschale?
6 € pro Kalendertag, höchstens 1.260 € im Jahr, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann eine Arbeitsecke ein häusliches Arbeitszimmer sein?
Regelmäßig nein. Für ein häusliches Arbeitszimmer wird grundsätzlich ein abgeschlossener Raum verlangt.
Muss mir ein anderer Arbeitsplatz fehlen?
Für den Abzug des häuslichen Arbeitszimmers wegen Mittelpunktlage ist das nicht das entscheidende Kriterium. Für die Tagespauschale gelten eigene Voraussetzungen.
Unsicher bei der Einordnung?
Ich prüfe den konkreten Sachverhalt, zeige offene Punkte auf und helfe bei einer praktikablen Umsetzung.
Marcus Ermers · Steuerberater
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Weiterführende Quellen
- BMF-Hinweise häusliches Arbeitszimmer
- § 4 EStG – Arbeitszimmer und Tagespauschale
- § 9 EStG – Werbungskosten
Stand: 25. Juli 2026. Trotz sorgfältiger Erstellung können spätere Rechtsänderungen oder abweichende Einzelfallbeurteilungen nicht ausgeschlossen werden.