Worum geht es?
Die Rechtsform entscheidet nicht nur über Steuersätze. Sie beeinflusst Haftung, Kapitalbedarf, Buchführung, Veröffentlichung, Sozialversicherung, Finanzierung und den Zugriff auf Unternehmensgewinne. Ein sinnvoller Vergleich betrachtet deshalb Gesamtbelastung und laufenden Aufwand statt nur einen einzelnen Steuersatz.
Die wichtigsten Punkte
Einzelunternehmen
Einfacher Start, kein gesetzliches Mindestkapital und unmittelbare Verfügung über das Ergebnis. Dafür grundsätzlich persönliche und unbeschränkte Haftung.
GmbH
Eigene juristische Person mit grundsätzlich begrenzter Gesellschafterhaftung. Dafür Gründungskapital, notarielle Formalitäten, Bilanzierung und strengere Trennung von Gesellschaft und Privatbereich.
Steuerbelastung
Einzelunternehmer unterliegen dem persönlichen Einkommensteuertarif; Gewerbesteuer kann teilweise angerechnet werden. Die GmbH zahlt Körperschaft- und Gewerbesteuer, Ausschüttungen werden zusätzlich beim Gesellschafter besteuert.
Typische Risiken
Nur den Körperschaftsteuersatz verglichen
Zur GmbH-Belastung gehören auch Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und gegebenenfalls die Besteuerung einer Ausschüttung.
Privatentnahmen bei der GmbH
GmbH-Geld gehört der Gesellschaft. Unklare Privatentnahmen können Lohn, Darlehen oder verdeckte Gewinnausschüttungen auslösen.
Verwaltungsaufwand unterschätzt
Jahresabschluss, Offenlegung, Lohnabrechnung und gesellschaftsrechtliche Formalitäten verursachen laufende Kosten.
So gehen Sie strukturiert vor
Kurz-Checkliste
- Persönliches Haftungsrisiko bewerten.
- Stammkapital und Finanzierung klären.
- Geplante Entnahmen, Gehalt und Ausschüttungen berechnen.
- Gewerbesteuer-Hebesatz am Standort berücksichtigen.
- Buchführung, Offenlegung und Lohnabrechnung einplanen.
- Sozialversicherung des Geschäftsführers prüfen.
- Kosten und Steuern eines späteren Rechtsformwechsels bedenken.
Häufige Fragen
Ist die GmbH immer steuerlich günstiger?
Nein. Das hängt von Gewinnhöhe, Gewerbesteuer, Gehalt, Ausschüttungen, Reinvestitionen und persönlichem Steuersatz ab.
Kann ich Geld einfach aus der GmbH entnehmen?
Nein. Zahlungen an Gesellschafter brauchen einen klaren Rechtsgrund, etwa Gehalt, Ausschüttung, Auslagenersatz oder fremdübliches Darlehen.
Haftet ein GmbH-Gesellschafter niemals persönlich?
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht grenzenlos. Persönliche Bürgschaften, Pflichtverletzungen, nicht eingezahltes Kapital und Geschäftsführerhaftung können persönliche Risiken begründen.
Hat ein Einzelunternehmen einen Gewerbesteuerfreibetrag?
Natürliche Personen und Personengesellschaften haben grundsätzlich einen Freibetrag von 24.500 € beim Gewerbeertrag. Kapitalgesellschaften erhalten diesen Freibetrag nicht.
Kann ich später in eine GmbH wechseln?
Ja, aber Übertragung, Bewertung, Verträge, stille Reserven und Umwandlungssteuerrecht müssen frühzeitig geplant werden.
Welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen?
Ich vergleiche die steuerlichen Folgen anhand Ihrer Gewinnplanung, Entnahmen und Investitionen und koordiniere die nächsten Schritte.
Marcus Ermers · Steuerberater
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Weiterführende Quellen
- § 23 KStG – Körperschaftsteuersatz
- § 11 GewStG – Freibetrag und Steuermesszahl
- § 35 EStG – Gewerbesteueranrechnung
- BMWK – GründerZeiten: Rechtsformen
Stand: 29. Juli 2026. Trotz sorgfältiger Erstellung können spätere Rechtsänderungen oder abweichende Einzelfallbeurteilungen nicht ausgeschlossen werden.