Worum geht es?
Erbringt ein Unternehmer eine Bauleistung im Inland an einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, muss der Leistungsempfänger grundsätzlich 15 % der Gegenleistung für Rechnung des Bauleistenden einbehalten und an dessen Finanzamt abführen. Eine im Zahlungszeitpunkt gültige Freistellungsbescheinigung kann den Steuerabzug vermeiden.
Die wichtigsten Punkte
15-%-Steuerabzug
Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Gegenleistung einschließlich Umsatzsteuer. Der Auftraggeber behält 15 % ein, meldet den Betrag elektronisch an und führt ihn an das zuständige Finanzamt ab.
Freistellungsbescheinigung
Liegt dem Auftraggeber im Zeitpunkt der Zahlung eine gültige Bescheinigung nach § 48b EStG vor, muss er grundsätzlich keinen Bauabzug vornehmen. Geltungsdauer und Umfang sind zu prüfen.
Freigrenzen
Ohne Freistellungsbescheinigung entfällt der Abzug nur, wenn die voraussichtliche Jahressumme je Auftragnehmer die gesetzliche Freigrenze nicht übersteigt: regelmäßig 5.000 €, bei ausschließlich steuerfreier Vermietung 15.000 €.
Typische Risiken
Bescheinigung erst nach Zahlung
Entscheidend ist grundsätzlich, dass eine gültige Freistellungsbescheinigung bereits im Zeitpunkt der Gegenleistung vorliegt.
Nur eine Rechnung betrachtet
Für die Freigrenze sind alle im Kalenderjahr von demselben Auftragnehmer erbrachten und voraussichtlich zu erbringenden Bauleistungen zusammenzurechnen.
Gültigkeit nicht geprüft
Auftraggeber sollten die Freistellungsbescheinigung elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern prüfen und den Nachweis dokumentieren.
So gehen Sie strukturiert vor
Kurz-Checkliste
- Bauleistungscharakter dokumentieren.
- Auftragnehmer, Rechnungsbetrag und Zahlungsdatum erfassen.
- Freistellungsbescheinigung im Zahlungszeitpunkt prüfen.
- BZSt-Abfrage und Ergebnis speichern.
- Jahressumme je Auftragnehmer überwachen.
- Bemessungsgrundlage einschließlich Umsatzsteuer berechnen.
- Anmeldung und Zahlung bis zum zehnten Tag nach Monatsende erledigen.
- § 13b UStG zusätzlich und unabhängig prüfen.
Häufige Fragen
Wer muss Bauabzugsteuer einbehalten?
Grundsätzlich Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die eine inländische Bauleistung beziehen. Für Vermieter mit nicht mehr als zwei vermieteten Wohnungen enthält das Gesetz eine Ausnahme.
Wie hoch ist der Steuerabzug?
Der Abzug beträgt 15 % der Gegenleistung. Zur Gegenleistung gehört grundsätzlich auch die Umsatzsteuer.
Reicht eine Kopie der Freistellungsbescheinigung?
Eine Kopie kann vorgelegt werden. Der Leistungsempfänger sollte Gültigkeit, Zeitraum und Umfang zusätzlich über die elektronische BZSt-Abfrage prüfen und dokumentieren.
Was passiert ohne Abzug?
Der Leistungsempfänger kann für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Betrag haften.
Ist die Bauabzugsteuer eine zusätzliche Steuer für den Handwerker?
Der einbehaltene Betrag wird grundsätzlich auf Steuern des Leistenden angerechnet. Er belastet jedoch zunächst dessen Liquidität.
Freistellungsbescheinigung oder Steuerabzug?
Ich prüfe Bauleistungscharakter, Freigrenzen und Bescheinigung und unterstütze bei Anmeldung, Dokumentation und Anrechnung.
Marcus Ermers · Steuerberater
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Weiterführende Quellen
- § 48 EStG – Steuerabzug bei Bauleistungen
- § 48a EStG – Anmeldung, Abführung und Haftung
- § 48b EStG – Freistellungsbescheinigung
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2026 – § 48 EStG
Stand: 29. Juli 2026. Trotz sorgfältiger Erstellung können spätere Rechtsänderungen oder abweichende Einzelfallbeurteilungen nicht ausgeschlossen werden.