Worum geht es?
Im Handwerk werden häufig Zahlungen nach Baufortschritt vereinbart. Umsatzsteuerlich muss unterschieden werden: Eine Abschlagszahlung ist regelmäßig eine Zahlung vor Fertigstellung der Gesamtleistung. Eine echte Teilleistung setzt dagegen eine wirtschaftlich teilbare Leistung und eine gesonderte Entgeltvereinbarung voraus.
Die wichtigsten Punkte
Abschlagsrechnung
Sie rechnet über ein vor Ausführung der Gesamtleistung angefordertes Teilentgelt ab. Aus der Rechnung muss der Vorauszahlungscharakter erkennbar sein; Leistung und voraussichtlicher Leistungszeitpunkt sind ausreichend zu beschreiben.
Teilleistung
Eine Teilleistung ist ein wirtschaftlich abgrenzbarer Teil, dessen gesonderte Ausführung und Bezahlung vereinbart wurde. Sie ist umsatzsteuerlich bereits mit Ausführung der Teilleistung abgeschlossen.
Schlussrechnung
Die Gesamtleistung und das Gesamtentgelt werden dargestellt. Bereits vereinnahmte Teilentgelte und die darauf entfallende Umsatzsteuer sind offen abzusetzen, damit es nicht zum doppelten Steuerausweis kommt.
Typische Risiken
Abschlag als Teilleistung behandelt
Eine bloße Zahlung nach Baufortschritt macht noch keine umsatzsteuerliche Teilleistung.
Umsatzsteuer erst bei Abnahme gemeldet
Für vereinnahmte Abschläge entsteht die Steuer regelmäßig schon mit Zahlungseingang.
Abschläge falsch abgesetzt
Wer in der Schlussrechnung bereits versteuerte Abschläge nicht korrekt absetzt, kann zu viel Umsatzsteuer ausweisen und schulden.
So gehen Sie strukturiert vor
Kurz-Checkliste
- Auftrag und Leistungsumfang eindeutig bezeichnen.
- Abschlags-, Voraus- oder Teilleistungscharakter kenntlich machen.
- Voraussichtlichen oder tatsächlichen Leistungszeitpunkt angeben.
- Zahlungseingang und Umsatzsteuerperiode dokumentieren.
- Steuersatz beziehungsweise § 13b UStG prüfen.
- Alle Abschläge mit Netto-, Steuer- und Bruttobetrag abstimmen.
- Schlussrechnung rechnerisch auf doppelten Steuerausweis prüfen.
- Bauabzugsteuer separat berücksichtigen.
Häufige Fragen
Wann entsteht die Umsatzsteuer auf einen Abschlag?
Bei Soll-Versteuerung grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Teilentgelt vor Leistungsausführung vereinnahmt wurde.
Ist jeder Bauabschnitt eine Teilleistung?
Nein. Er muss wirtschaftlich teilbar sein und für ihn muss ein gesondertes Entgelt vereinbart worden sein.
Wie werden Abschläge in der Schlussrechnung abgezogen?
Bereits vereinnahmte Teilentgelte und die darauf entfallenden Steuerbeträge müssen offen abgesetzt werden. Alternativ können unter den gesetzlichen Vorgaben Bruttobeträge mit Steuerangabe dargestellt werden.
Was gilt bei Reverse Charge?
Ob der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet, ist für Abschlag und Schlussrechnung gesondert anhand der Verhältnisse zu prüfen.
Muss eine nicht bezahlte Abschlagsrechnung versteuert werden?
Allein die Ausstellung einer echten Anzahlungsrechnung führt grundsätzlich noch nicht zur Besteuerung, wenn die Zahlung ausbleibt und kein unberechtigter Steuerausweis vorliegt. Die konkrete Rechnung ist dennoch zu prüfen.
Stimmen Abschläge und Schlussrechnung überein?
Ich prüfe Rechnungsmuster, Zahlungszuordnung, Umsatzsteuer und die korrekte Verrechnung in der Schlussrechnung.
Marcus Ermers · Steuerberater
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Weiterführende Quellen
- § 13 UStG – Entstehung der Umsatzsteuer
- § 14 UStG – Rechnungen und Endrechnung
- BMF – Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft
- Umsatzsteuer-Handbuch – Teilleistungen
Stand: 29. Juli 2026. Trotz sorgfältiger Erstellung können spätere Rechtsänderungen oder abweichende Einzelfallbeurteilungen nicht ausgeschlossen werden.