Entlastung ab 2027 geplant
Vorgesehen sind höhere Frei- und Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und eine flachere Progressionszone.
Die Regierungskoalition hat sich auf ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung verständigt. Viele Maßnahmen sind noch nicht beschlossen, könnten aber Unternehmer, Arbeitgeber, Familien und Arbeitnehmer unmittelbar betreffen.
Die folgenden Punkte beruhen auf dem Koalitionspapier vom 2. Juli 2026. Für die Praxis entscheidend werden erst die konkreten Gesetzentwürfe, Beschlüsse und Übergangsregelungen.
Das Koalitionspapier 2026 enthält geplante Änderungen bei Einkommensteuer, Minijobs, Handwerkerleistungen, Lohnabrechnung, Steuervereinfachung und Bürokratieabbau. Diese Übersicht zeigt, welche Punkte steuerlich und organisatorisch wichtig werden können.
Für viele Mandanten geht es weniger um politische Details, sondern um eine einfache Frage: Was könnte sich konkret auf Steuerbelastung, Lohnabrechnung, Prozesse und Planung auswirken?
Vorgesehen sind höhere Frei- und Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und eine flachere Progressionszone.
Der Pauschalsteuersatz bei Minijobs soll von 2 % auf 5 % angehoben werden. Das kann Arbeitgeberkosten und Kalkulationen beeinflussen.
Die steuerliche Förderung soll von 20 % auf 15 % sinken. Der maximale Vorteil würde damit von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr fallen.
Betroffen sein können Zuschläge, Befristungen, Abfindungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und einzelne sozialversicherungsrechtliche Prozesse.
Geplant sind eine automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung und eine schnellere Vergabe von Steuernummern an Unternehmen.
Berichts- und Dokumentationspflichten sollen überprüft und teilweise abgeschafft werden. Für Unternehmen kann das spürbare Entlastung bringen.
Die wichtigsten Daten helfen bei der Einordnung. Bis zur gesetzlichen Umsetzung können sich Details aber noch ändern.
BMAS und BMI sollen noch im Juli 2026 einen Aktionsplan vorlegen.
Vorschläge zur Steuervereinfachung sollen gebündelt werden. Außerdem ist eine Anpassung bei der EU-Lieferkettenrichtlinie vorgesehen.
Genannt werden unter anderem Einkommensteuerentlastung, Zuschläge, Hochverdiener-Regelung, Westbalkan-Regelung und Sonntagsöffnungen.
Anträge sollen nach vier Monaten als genehmigt gelten, wenn kein besonderer Prüfbedarf angemeldet wird.
Das Papier nennt eine volle Wirkung ab 2028 und ein Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.
Neben den steuerlichen Punkten werden in der Berichterstattung weitere Themen betont, die für die Planung von Arbeitgebern, Selbstständigen und Familien mittelbar wichtig sein können.
Die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeit ist nach der öffentlichen Einordnung noch nicht abschließend entschieden. Für Arbeitgeber heißt das: beobachten, aber noch keine Prozesse auf eine endgültige Neuregelung umstellen.
Das Reformpaket wird nicht nur steuerlich diskutiert. Auch Renten- und Gesundheitsfragen stehen im politischen Gesamtzusammenhang und können langfristig Auswirkungen auf Beiträge, Netto und Personalplanung haben.
Zusätzlich werden Maßnahmen zu Wohnungsbau, Sozialleistungen, Datenschutzvereinfachung und Berichtspflichten genannt. Für Unternehmen sind vor allem Bürokratieabbau und Datenaustausch praktisch relevant.
Die großen Linien sind politisch formuliert, aber die konkrete Wirkung hängt von Gesetzentwürfen, Übergangsregeln und Verwaltungsanweisungen ab. Genau dort entscheidet sich die praktische Beratung.
Je nach persönlicher oder unternehmerischer Situation sind unterschiedliche Maßnahmen wichtig.
Kurze Einordnung für Mandanten, die schnell wissen möchten, was jetzt gilt und was noch offen ist.
Nein. Das Papier beschreibt politische Vorhaben. Rechtlich verbindlich werden die Maßnahmen erst durch konkrete Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsregelungen.
Bei vielen Punkten reicht zunächst eine Beobachtung. Sinnvoll ist aber eine frühe Einordnung, wenn Minijobs, Lohnkosten, Investitionen, Abfindungen oder größere private Steuerentscheidungen betroffen sind.
Wenn die Pauschalsteuer tatsächlich von 2 % auf 5 % steigt, erhöhen sich für pauschal versteuerte Minijobs die steuerlichen Arbeitgeberkosten. Details hängen von der finalen gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Die steuerliche Absetzbarkeit soll von 20 % auf 15 % reduziert werden. Der maximale Steuerbonus würde nach dem Papier von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr sinken.
Das Papier nennt unter anderem eine Pflicht zur Vergabe einer Steuernummer innerhalb von maximal vier Wochen. Das könnte Gründungen und Anmeldungen erleichtern, wenn die Regel tatsächlich umgesetzt wird.
Wir beobachten die konkrete Gesetzgebung und ordnen ein, welche Punkte für Steuerplanung, Lohnabrechnung, Buchhaltung und Unternehmensprozesse praktisch relevant werden.
Wir prüfen die geplanten Änderungen für Ihre persönliche oder unternehmerische Situation und zeigen, wo sich Handlungsbedarf ergeben kann - sachlich, frühzeitig und mit Blick auf die finale Gesetzgebung.
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