Reformpaket der Regierungskoalition 2026/2027

Was sich bei Steuern, Arbeit und Bürokratie ändern soll

Die Regierungskoalition hat sich auf ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung verständigt. Viele Maßnahmen sind noch nicht beschlossen, könnten aber Unternehmer, Arbeitgeber, Familien und Arbeitnehmer unmittelbar betreffen.

Noch kein Gesetz

Die folgenden Punkte beruhen auf dem Koalitionspapier vom 2. Juli 2026. Für die Praxis entscheidend werden erst die konkreten Gesetzentwürfe, Beschlüsse und Übergangsregelungen.

Reformpaket 2026/2027: Überblick für Unternehmer, Arbeitgeber und Familien

Das Koalitionspapier 2026 enthält geplante Änderungen bei Einkommensteuer, Minijobs, Handwerkerleistungen, Lohnabrechnung, Steuervereinfachung und Bürokratieabbau. Diese Übersicht zeigt, welche Punkte steuerlich und organisatorisch wichtig werden können.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Für viele Mandanten geht es weniger um politische Details, sondern um eine einfache Frage: Was könnte sich konkret auf Steuerbelastung, Lohnabrechnung, Prozesse und Planung auswirken?

Einkommensteuer

Entlastung ab 2027 geplant

Vorgesehen sind höhere Frei- und Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und eine flachere Progressionszone.

Minijobs

Pauschalsteuer soll steigen

Der Pauschalsteuersatz bei Minijobs soll von 2 % auf 5 % angehoben werden. Das kann Arbeitgeberkosten und Kalkulationen beeinflussen.

Haushalt

Handwerkerleistungen geringer absetzbar

Die steuerliche Förderung soll von 20 % auf 15 % sinken. Der maximale Vorteil würde damit von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr fallen.

Arbeitgeber

Änderungen im Arbeitsmarkt geplant

Betroffen sein können Zuschläge, Befristungen, Abfindungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und einzelne sozialversicherungsrechtliche Prozesse.

Verfahren

Steuervereinfachung angekündigt

Geplant sind eine automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung und eine schnellere Vergabe von Steuernummern an Unternehmen.

Bürokratie

Pflichten sollen reduziert werden

Berichts- und Dokumentationspflichten sollen überprüft und teilweise abgeschafft werden. Für Unternehmen kann das spürbare Entlastung bringen.

Welche Zeitpunkte im Papier genannt werden

Die wichtigsten Daten helfen bei der Einordnung. Bis zur gesetzlichen Umsetzung können sich Details aber noch ändern.

Juli
2026

Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch

BMAS und BMI sollen noch im Juli 2026 einen Aktionsplan vorlegen.

Herbst
2026

Steuervereinfachung und Lieferkettenrecht

Vorschläge zur Steuervereinfachung sollen gebündelt werden. Außerdem ist eine Anpassung bei der EU-Lieferkettenrichtlinie vorgesehen.

01.01.
2027

Mehrere steuerliche und arbeitsrechtliche Startpunkte

Genannt werden unter anderem Einkommensteuerentlastung, Zuschläge, Hochverdiener-Regelung, Westbalkan-Regelung und Sonntagsöffnungen.

Ende
2027

Genehmigungsfiktion als Regelfall angestrebt

Anträge sollen nach vier Monaten als genehmigt gelten, wenn kein besonderer Prüfbedarf angemeldet wird.

ab
2028

Einkommensteuerentlastung in voller Wirkung

Das Papier nennt eine volle Wirkung ab 2028 und ein Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.

Was in der öffentlichen Einordnung zusätzlich auffällt

Neben den steuerlichen Punkten werden in der Berichterstattung weitere Themen betont, die für die Planung von Arbeitgebern, Selbstständigen und Familien mittelbar wichtig sein können.

Arbeitszeit bleibt ein offener Punkt

Die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeit ist nach der öffentlichen Einordnung noch nicht abschließend entschieden. Für Arbeitgeber heißt das: beobachten, aber noch keine Prozesse auf eine endgültige Neuregelung umstellen.

Rente und Gesundheit gehören zum Gesamtpaket

Das Reformpaket wird nicht nur steuerlich diskutiert. Auch Renten- und Gesundheitsfragen stehen im politischen Gesamtzusammenhang und können langfristig Auswirkungen auf Beiträge, Netto und Personalplanung haben.

Wohnen, Sozialleistungen und Bürokratie

Zusätzlich werden Maßnahmen zu Wohnungsbau, Sozialleistungen, Datenschutzvereinfachung und Berichtspflichten genannt. Für Unternehmen sind vor allem Bürokratieabbau und Datenaustausch praktisch relevant.

Viele Details bleiben gesetzlich abzuwarten

Die großen Linien sind politisch formuliert, aber die konkrete Wirkung hängt von Gesetzentwürfen, Übergangsregeln und Verwaltungsanweisungen ab. Genau dort entscheidet sich die praktische Beratung.

Für wen das Reformpaket besonders relevant sein kann

Je nach persönlicher oder unternehmerischer Situation sind unterschiedliche Maßnahmen wichtig.

Unternehmer

  • Steuernummern schneller erhalten
  • Berichtspflichten prüfen
  • Investitions- und Prozessplanung anpassen

Arbeitgeber

  • Minijob-Kosten neu kalkulieren
  • Zuschläge und Befristungen prüfen
  • AU-Prozesse vorbereiten

Familien

  • Kindergeld und Freibeträge beobachten
  • Entlastungswirkung einschätzen
  • Steuerplanung aktualisieren

Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmerpauschbetrag beachten
  • Abfindungen einordnen
  • Steuerliche Auswirkungen prüfen

Häufige Fragen zum Koalitionspapier

Kurze Einordnung für Mandanten, die schnell wissen möchten, was jetzt gilt und was noch offen ist.

Gelten die Änderungen schon?

Nein. Das Papier beschreibt politische Vorhaben. Rechtlich verbindlich werden die Maßnahmen erst durch konkrete Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsregelungen.

Sollte ich jetzt schon handeln?

Bei vielen Punkten reicht zunächst eine Beobachtung. Sinnvoll ist aber eine frühe Einordnung, wenn Minijobs, Lohnkosten, Investitionen, Abfindungen oder größere private Steuerentscheidungen betroffen sind.

Was bedeutet die geplante Minijob-Änderung?

Wenn die Pauschalsteuer tatsächlich von 2 % auf 5 % steigt, erhöhen sich für pauschal versteuerte Minijobs die steuerlichen Arbeitgeberkosten. Details hängen von der finalen gesetzlichen Ausgestaltung ab.

Was ist bei Handwerkerleistungen geplant?

Die steuerliche Absetzbarkeit soll von 20 % auf 15 % reduziert werden. Der maximale Steuerbonus würde nach dem Papier von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr sinken.

Was bedeutet die Steuervereinfachung für Unternehmer?

Das Papier nennt unter anderem eine Pflicht zur Vergabe einer Steuernummer innerhalb von maximal vier Wochen. Das könnte Gründungen und Anmeldungen erleichtern, wenn die Regel tatsächlich umgesetzt wird.

Wie bleiben wir auf dem Laufenden?

Wir beobachten die konkrete Gesetzgebung und ordnen ein, welche Punkte für Steuerplanung, Lohnabrechnung, Buchhaltung und Unternehmensprozesse praktisch relevant werden.

Sie möchten wissen, welche Punkte Sie betreffen?

Wir prüfen die geplanten Änderungen für Ihre persönliche oder unternehmerische Situation und zeigen, wo sich Handlungsbedarf ergeben kann - sachlich, frühzeitig und mit Blick auf die finale Gesetzgebung.

Jetzt Beratung anfragen
Quelle und Stand: Koalitionspapier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, 2. Juli 2026. Ergänzende öffentliche Einordnung u. a. nach DIE ZEIT, „Koalitionsausschuss: Das sind die Kernpunkte des Reformpakets“, aktualisiert am 2. Juli 2026. Diese Seite stellt eine allgemeine Einordnung geplanter Maßnahmen dar und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Maßgeblich sind die späteren Gesetze, Verwaltungsanweisungen und Übergangsregelungen.