← Zurück zur Homepage 💶 Gültig ab 01.07.2026 bis 30.06.2027

Neue Lohnpfändungs­freigrenzen 2026

Schnell prüfen, welcher Betrag bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung voraussichtlich pfändbar ist. Für Arbeitgeber, Lohnbüros und Mandanten als praktische Orientierung.

Pfändbaren Betrag berechnen

Ausgangspunkt ist regelmäßig das pfändungsrelevante Nettoeinkommen.

Ergebnis

Voraussichtlich pfändbarer Betrag:
0,00 €
Voraussichtlich verbleibend0,00 €
Rechnerischer Freibetrag0,00 €
Dieser Rechner bildet die monatliche 10-Euro-Stufung der Pfändungstabelle nach. Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall, insbesondere nicht bei Sonderzahlungen, mehreren Pfändungen, Unterhaltsrückständen oder abweichenden gerichtlichen Anordnungen.
Grundfreibetrag1.587,40 €
1. Unterhaltspflicht+597,42 €
Weitere Personen+332,83 €
Vollpfändung ab4.866,30 €

Unpfändbarer Bereich nach Unterhaltspflichten

Die folgende Übersicht zeigt, bis zu welchem monatlichen Netto-Arbeitseinkommen nach der Tabelle kein Betrag pfändbar ist.

Unterhaltspflichtige PersonenKein pfändbarer Betrag bis monatlichErster pfändbarer Bereich ab
01.589,99 €1.590,00 €
12.189,99 €2.190,00 €
22.519,99 €2.520,00 €
32.859,99 €2.860,00 €
43.189,99 €3.190,00 €
5 oder mehr3.519,99 €3.520,00 €

Praxis-Hinweis für die Lohnabrechnung

✅ Ab Juli-Abrechnung prüfen
Bei laufenden Pfändungen müssen die neuen Grenzen ab dem 01.07.2026 berücksichtigt werden.
⚠️ Beschluss geht vor
Gerichtliche Besonderheiten, Unterhaltspfändungen oder mehrere Gläubiger können das Ergebnis verändern.
💡 Netto ist nicht immer Netto
Für die Pfändung kann das pfändungsrelevante Netto vom normalen Auszahlungsnetto abweichen.
📌 Unterhaltspflichten sauber erfassen
Die Anzahl der berücksichtigten Personen ist für die Berechnung entscheidend.