⚡ Jahressteuergesetz 2026 · Referentenentwurf analysiert

Das JStG 2026
wird digitaler, technischer — und relevanter.

Die wichtigsten Änderungen verständlich eingeordnet: Kaufpreisaufteilung bei Immobilien, Forschungszulage, KI in der Finanzverwaltung, Vollverzinsung, Lohnsteuerdaten und neue umsatzsteuerliche Organschaft.

0Mio. € Forschungszulage-Bemessungsgrundlage geplant
0,30%Zinsen pro Monat ab 2027 geplant
2029neue USt-Organschaft soll praktisch starten
100%Fokus auf digitale Steuerprozesse

Die Änderungen mit echter Praxiswirkung

Viele Punkte sind technisch formuliert. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf die praktische Auswirkung.

🏠

Kaufpreisaufteilung Immobilien

Der neue § 6f EStG soll regeln, wie ein Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden sowie Gebäude aufzuteilen ist. Zentral für AfA und Immobilienbesteuerung.

🔬

Forschungszulage

Die Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. € auf 25 Mio. € steigen. Besonders spannend für Software-, SaaS-, KI- und Entwicklungsprojekte.

💶

Vollverzinsung

Der Zinssatz nach § 233a AO soll ab 2027 auf 0,3 % pro Monat steigen. Offene Steuerjahre und Nachzahlungen werden dadurch relevanter.

🧾

Lohnsteuerbescheinigung

Mehr und detailliertere Arbeitgeberdaten sollen elektronisch übermittelt werden, etwa zu Reisekosten, doppelter Haushaltsführung und Kinderbetreuung.

🏢

USt-Organschaft

Die Organschaft soll künftig über einen neuen § 2c UStG geregelt werden. Geplant ist ein Erklärungsverfahren mit Wirkung für die Zukunft.

🌍

EU/EWR-Kinderfreibeträge

Freibeträge für Kinder mit Wohnsitz in EU/EWR-Staaten sollen ungekürzt gewährt werden. Relevant bei grenzüberschreitenden Familienfällen.

Was im Gesetz steht

§ 29c AO

Rechtsgrundlage für KI-Systeme der Finanzbehörden.

§ 309a AO

Elektronische Pfändung bei Kreditinstituten.

§ 122a AO

Digitale Bekanntgabe und Datenabruf werden weiter ausgebaut.

Was es praktisch bedeutet

KI-Prüfung

Mehr automatisierte Plausibilitäts- und Risikoprüfungen.

Massendaten

Steuerliche Daten werden stärker systematisch ausgewertet.

Kanzleipraxis

Saubere Daten, digitale Prozesse und Dokumentation werden wichtiger.

Diese Mandanten sollten jetzt besonders hinschauen.

Das JStG 2026 ist kein reines „Fachgesetz für Spezialisten“. Einige Änderungen treffen typische Unternehmer- und Privatmandate ziemlich direkt.

Vermieter Immobilieninvestoren Arbeitgeber Holdingstrukturen Softwareunternehmen SaaS-Projekte forschende Betriebe Unternehmensgruppen

Zeitstrahl

Die geplanten Änderungen treten nicht alle gleichzeitig in Kraft.

2026

Forschungszulage

Erhöhung der Bemessungsgrundlage soll bereits ab 2026 gelten.

2027

Zinsen & USt

Anpassungen bei Vollverzinsung und umsatzsteuerlichen Themen.

2028

Lohnsteuerdaten

Erweiterte elektronische Lohnsteuerbescheinigung und neue Prozesse.

2029

Organschaft

Neue umsatzsteuerliche Organschaft wird praktisch relevant.

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Experteneinschätzung

Einschätzung von Marcus Ermers

Die größte praktische Bedeutung sehe ich weniger bei einzelnen Korrekturen, sondern bei den Themen, die Prozesse, Datenqualität und Gestaltungen betreffen.

01
Kaufpreisaufteilung

Immobilienfälle sollten künftig sauberer dokumentiert werden.

02
Forschungszulage

Gerade Software- und KI-Projekte können steuerlich interessant sein.

03
Lohnprozesse

Mehr elektronische Daten bedeuten mehr Verantwortung in der Abrechnung.

04
USt-Organschaft

Unternehmensgruppen sollten bestehende Strukturen rechtzeitig prüfen.

Bereit für das Jahressteuergesetz 2026?

Lassen Sie prüfen, welche Änderungen für Ihr Unternehmen, Ihre Immobilien, Ihre Lohnabrechnung oder Ihre steuerliche Struktur relevant werden.

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