Kaufpreisaufteilung Immobilien
Der neue § 6f EStG soll regeln, wie ein Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden sowie Gebäude aufzuteilen ist. Zentral für AfA und Immobilienbesteuerung.
Die wichtigsten Änderungen verständlich eingeordnet: Kaufpreisaufteilung bei Immobilien, Forschungszulage, KI in der Finanzverwaltung, Vollverzinsung, Lohnsteuerdaten und neue umsatzsteuerliche Organschaft.
Viele Punkte sind technisch formuliert. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf die praktische Auswirkung.
Der neue § 6f EStG soll regeln, wie ein Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden sowie Gebäude aufzuteilen ist. Zentral für AfA und Immobilienbesteuerung.
Die Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. € auf 25 Mio. € steigen. Besonders spannend für Software-, SaaS-, KI- und Entwicklungsprojekte.
Der Zinssatz nach § 233a AO soll ab 2027 auf 0,3 % pro Monat steigen. Offene Steuerjahre und Nachzahlungen werden dadurch relevanter.
Mehr und detailliertere Arbeitgeberdaten sollen elektronisch übermittelt werden, etwa zu Reisekosten, doppelter Haushaltsführung und Kinderbetreuung.
Die Organschaft soll künftig über einen neuen § 2c UStG geregelt werden. Geplant ist ein Erklärungsverfahren mit Wirkung für die Zukunft.
Freibeträge für Kinder mit Wohnsitz in EU/EWR-Staaten sollen ungekürzt gewährt werden. Relevant bei grenzüberschreitenden Familienfällen.
Rechtsgrundlage für KI-Systeme der Finanzbehörden.
Elektronische Pfändung bei Kreditinstituten.
Digitale Bekanntgabe und Datenabruf werden weiter ausgebaut.
Mehr automatisierte Plausibilitäts- und Risikoprüfungen.
Steuerliche Daten werden stärker systematisch ausgewertet.
Saubere Daten, digitale Prozesse und Dokumentation werden wichtiger.
Das JStG 2026 ist kein reines „Fachgesetz für Spezialisten“. Einige Änderungen treffen typische Unternehmer- und Privatmandate ziemlich direkt.
Die geplanten Änderungen treten nicht alle gleichzeitig in Kraft.
Erhöhung der Bemessungsgrundlage soll bereits ab 2026 gelten.
Anpassungen bei Vollverzinsung und umsatzsteuerlichen Themen.
Erweiterte elektronische Lohnsteuerbescheinigung und neue Prozesse.
Neue umsatzsteuerliche Organschaft wird praktisch relevant.
Markieren Sie kurz, welche Bereiche auf Sie zutreffen.
Die größte praktische Bedeutung sehe ich weniger bei einzelnen Korrekturen, sondern bei den Themen, die Prozesse, Datenqualität und Gestaltungen betreffen.
Immobilienfälle sollten künftig sauberer dokumentiert werden.
Gerade Software- und KI-Projekte können steuerlich interessant sein.
Mehr elektronische Daten bedeuten mehr Verantwortung in der Abrechnung.
Unternehmensgruppen sollten bestehende Strukturen rechtzeitig prüfen.
Lassen Sie prüfen, welche Änderungen für Ihr Unternehmen, Ihre Immobilien, Ihre Lohnabrechnung oder Ihre steuerliche Struktur relevant werden.
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