Freiberuf‑Rechner • Musikunterricht & Beratung
Rechnet getrennt nach Tätigkeiten. Musikunterricht ist häufig umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 21 UStG, wenn Voraussetzungen vorliegen), Beratung i. d. R. 19% USt. Kleinunternehmerregelung optional umschaltbar.
Wenn aktiviert, blendet der Rechner die USt aus (Brutto = Netto). Prüfe Umsatzgrenzen und Voraussetzungen.
🎵 Musikunterricht
Die Schnellumrechnung ist unabhängig von den Feldern unten; ideal zum schnellen Prüfen einzelner Beträge.
Steuerfreiheit nur bei erfüllten Voraussetzungen (z. B. anerkannte Einrichtung/Bescheinigung). Sonst USt aktivieren.
💼 Beratung
Als Standard 19%; ggf. 7% in Sonderfällen eintragen.
Standard 19%. Sonderfälle (z. B. 7%) hier anpassen.
🔢 Summen
Reiner USt‑Rechner. Keine ESt/Sozialversicherung.
Muster‑Rechnungssätze
Musikunterricht (steuerfrei)
„Die Leistung ist nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.“
Optional: „Nachweis/Bestätigung der zuständigen Landesbehörde liegt vor.“
Beratung (steuerpflichtig)
„Zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 19% gemäß § 12 Abs. 1 UStG.“
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers? — Nein (innerdeutsch).“
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
„Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Hinweis: Gilt nur bei Anwendung der KUR und Einhaltung der Umsatzgrenzen.
