Grundsteuerreform 2022

Allgemeines

2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Anschließend hatten sich Bund und Länder auf das Grundsteuer-Reformgesetz geeinigt.

Zwar gelten die neuen Grundsteuerwerte in NRW erst ab 2025. Aber schon in diesem Jahr müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden.

Feststellungserklärung

In den nächsten Monaten (voraussichtlich Ende März durch öffentliche Bekanntmachung) werden Eigentümer aufgefordert, dem Finanzamt die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks mitzuteilen.

Für Wohngrundstücke sind hierzu im Wesentlichen folgende Angaben erforderlich: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und das Baujahr des Gebäudes.

Diese Feststellungserklärung muss in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch über die Steuer-Plattform „MeinELSTER“ beim zuständigen Lagefinanzamt eingereicht werden.

Grundsteuerwert

Nachdem die jeweiligen Grundstücks-Angaben an das Finanzamt übermittelt wurden, rechnet das Finanzamt anhand dieser Angaben den neuen Grundsteuerwert aus und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus.

Grundsteuermessbetrag

Außerdem berechnet das Finanzamt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus.

Sowohl der Grundsteuermess- als auch der Grundsteuerwertbescheid sind für Sie keine Zahlungsaufforderungen. Sie sind die Grundlage, damit die Kommune die Grundsteuer festsetzen kann. Die für die Berechnung der Grundsteuer erforderlichen Daten stellt das Finanzamt der Kommune elektronisch zur Verfügung. Sie müssen gegenüber der Kommune nicht aktiv werden.

Neue Grundsteuer

Sobald das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag an die Kommune übermittelt hat, ermittelt die Stadt abschließend die vom Eigentümer zu zahlende Grundsteuer.

Wie wird die Grundsteuer ermittelt?

Die Kommune multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, welcher von der Stadt festgelegt wird. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Anschließend wird der Grundsteuerbescheid von der Kommune an die Eigentümer verschickt.

Ab wann gilt die neue Grundsteuer-Regelung?

Bis 2025 gelten die bestehenden Regelungen. Ab dann müssen Eigentümer die neu berechnete Grundsteuer zahlen. Sollte in der Zwischenzeit ein Grundstück erworben werden, würden sowohl das “alte” Verfahren als auch das neue Verfahren angewandt werden müssen.

Das Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt gleich

Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt erhalten:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Grundsteuerwert: ermittelt das Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung

Steuermesszahl: gesetzlich festgelegt

Hebesatz: legt die Kommune fest.