Neu ab 2020: Steuerliche Begünstigungen in Italien für natürliche Personen, die den Wohnsitz dorthin verlegen

Für natürliche Personen, die ab dem 1.1.2020 ihren ständigen Wohnsitz nach Italien verlegen, ergeben sich einige – interessante – Möglichkeiten Steuern zu sparen. Im Einzelnen sind dies:

  • Rentner, die eine ausländische Rente beziehen und nach Italien in eine kleine Gemeinde Süditaliens umziehen und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können für die Dauer von zehn Jahren nicht nur ihre ausländischen Renteneinkünfte zum begünstigten Steuersatz von 7 % besteuern, sondern auch alle anderen ausländischen Einkünfte.
  • Zuzüglern, die vorwiegend in Italien eine unselbständige oder selbständige Tätigkeit ausüben, wird auf diese Einkünfte für eine Dauer von mindestens fünf Jahren eine Steuerbefreiung von 70 % bis 90 % gewährt. Spezielle fachlich qualitative Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
  • Wissenschaftler, Forscher und Dozenten, die in Italien steuerlich ansässig werden, wird für die Dauer von sechs Jahren auf die vorwiegend in Italien zu leistende Arbeit eine Steuerbefreiung von 90 % geboten. Für bestimmte Profisportler beträgt die Steuerbefreiung 50 %.